Die Rolle der Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR)
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bilden einen Grundpfeiler für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und sind auf dem neuesten Stand der Medizin und Praxis ausgerichtet. Diese vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erstellten Vorschriften bieten Arbeitgebern einen Rahmen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaft zu gewährleisten und Arbeitsplatzrisiken wirksam zu reduziere
Bedeutung der Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR)
Die arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) spiegeln den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin und andere fundierte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wider
Sie werden durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitet oder aktualisiert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
Wenn Arbeitgeber die AMR befolgen, können sie davon ausgehen, dass sie die spezifischen Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Dies wird als Vermutungswirkung bezeichnet und ist in § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV festgelegt. Sollten Arbeitgeber sich für eine alternative Vorgehensweise entscheiden, müssen sie gewährleisten, dass diese mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten bietet.
Sie können die veröffentlichten arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) hier als PDF-Datei einsehen, ausdrucken und herunterladen.
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Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge |
Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse |
Arbeitsmedizinische Prävention |
Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge unter Berücksichtigung aller Arbeitsbedingungen und arbeitsbedingten Gefährdungen |
Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge |
Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen |
Biomonitoring |
Vorsorgebescheinigung |
Mitteilungen an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV |
Impfungen als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen |
Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen |
Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen |
Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B |
Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können |
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System |
Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag |
Angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens |
Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen |