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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Kompetentes Medizinisches Fachpersonal

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GEWÄHRLEISTUNG VON GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

GEWÄHRLEISTUNG VON GESUNDHEITSSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ

In Deutschland gibt es spezifische Vorschriften und Richtlinien, die festlegen, wie viel medizinisches Fachpersonal, einschließlich Betriebssanitäter, Notfallsanitäter und Ärzte, für Großbetriebe erforderlich ist. Diese Vorgaben sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), in der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sowie in der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" und in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" geregelt. Die Anforderungen können je nach Betriebsart, Anzahl der Beschäftigten und spezifischen Risiken variieren. Die konkrete Umsetzung dieser Vorschriften erfordert Gefährdungsbeurteilungen als umfassende Bewertung der spezifischen Arbeitsbedingungen und Risiken im Betrieb sowie die Beratung mit Fachexperten um den genauen Bedarf zu ermitteln. Die Vorschriften bieten Rahmenbedingungen, die an die spezifischen Bedingungen und Bedürfnisse des jeweiligen Betriebes angepasst werden müssen. Die Quantität und die Qualität dieser Organisation wird regelmäßig durch die Aufsichtsbehörde aber auch die BG überprüft. Zunehmend widmen sich auch interne und Kundenaudits diesem Themenbereich, Abstriche an der Quantität und Qualität sollten nicht geplant bzw. hingenommen werden.

Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung fördern

Warum ist medizinisches Fachpersonal in einem Großbetrieb erforderlich?

Medizinisches Fachpersonal zielt darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und die Effizienz des Betriebs zu unterstützen.

Gesundheitsvorsorge und Prävention:

  • Früherkennung und Prävention von Berufskrankheiten: Betriebsärzte und spezialisierte medizinische Fachkräfte können gesundheitliche Probleme erkennen, die durch die Arbeit verursacht werden könnten, und präventive Maßnahmen empfehlen.

  • Gestaltung gesunder Arbeitsbedingungen: Medizinisches Fachpersonal berät zu ergonomischen Arbeitsplatzgestaltungen und Arbeitsabläufen, um gesundheitlichen Beschwerden vorzubeugen.

Notfallversorgung:

  • Schnelle Erstversorgung bei Unfällen: Im Falle eines Arbeitsunfalls können Betriebssanitäter und Ersthelfer sofortige Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu stabilisieren und Schlimmeres zu verhindern.

  • Lebensrettende Maßnahmen: First Responder und ausgebildete Betriebssanitäter können lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen, bevor der professionelle Rettungsdienst eintrifft.

Gesundheitsförderung:

  • Förderung eines gesunden Lebensstils: Betriebsärzte und medizinisches Fachpersonal können Beratung und Programme zur Gesundheitsförderung anbieten, wie z.B. Impfungen, Nichtraucherprogramme und Fitnessberatung.

  • Psychische Gesundheit: Sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der psychischen Gesundheit der Mitarbeiter durch Beratung und Interventionen, besonders in stressigen oder belastenden Arbeitsumgebungen.

Rechtliche und regulatorische Compliance:

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten: Der Einsatz von medizinischem Fachpersonal hilft Unternehmen, gesetzliche Vorschriften im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu erfüllen.

  • Dokumentation und Berichterstattung: Betriebsärzte und Fachkräfte sind auch für die ordnungsgemäße Dokumentation von Gesundheitsprüfungen und Arbeitsunfällen zuständig, was für die Einhaltung von Vorschriften und für Versicherungszwecke wichtig ist.

Betriebliche Effizienz:

  • Reduzierung von Ausfallzeiten: Durch präventive Maßnahmen und schnelle Versorgung bei Unfällen kann das medizinische Fachpersonal dazu beitragen, die Ausfallzeiten der Mitarbeiter zu reduzieren.

  • Erhaltung der Arbeitsfähigkeit: Die Gesundheitsförderung und präventive Beratung tragen dazu bei, die langfristige Arbeitsfähigkeit der Belegschaft zu erhalten.

Risikomanagement:

  • Die Bereitstellung von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements. Es minimiert das Risiko arbeitsbedingter Verletzungen und Krankheiten und damit verbundener rechtlicher und finanzieller Konsequenzen.

  • Aus Sicht des Top-Managements trägt dies zur Stabilität und Vorhersehbarkeit der Betriebskosten bei.

Reputationsschutz:

  • Ein Unternehmen, das in Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter investiert, fördert ein positives öffentliches Image.

  • In Zeiten von Social Media und verstärkter öffentlicher Aufmerksamkeit für Arbeitsbedingungen kann dies ein entscheidender Faktor für die Markenwahrnehmung sein.

Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung:

  • Die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen signalisiert den Mitarbeitern, dass ihr Wohlergehen dem Unternehmen wichtig ist.

  • Dies kann die Mitarbeiterzufriedenheit erhöhen, die Fluktuation reduzieren und somit die Kosten für Rekrutierung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter senken.

Förderung einer innovativen Arbeitskultur:

  • Ein gesundes Arbeitsumfeld fördert die Kreativität und Innovation.

  • Mitarbeiter, die sich physisch und psychisch wohl fühlen, sind eher bereit, neue Ideen einzubringen und an der Verbesserung von Prozessen und Produkten mitzuwirken.

Attraktivität als Arbeitgeber:

  • Für hochqualifizierte Talente sind nicht nur Gehalt und Karrieremöglichkeiten ausschlaggebend.

  • Die Fürsorge für die Gesundheit der Mitarbeiter wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor bei der Arbeitgeberwahl.

Betriebsärzte sind Ärzte mit einer speziellen Zusatzausbildung in Arbeitsmedizin.

Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Die Bereitstellung von Fachpersonal als Ressource für den Betriebsarzt kann essentiell sein, um eine umfassende betriebsmedizinische Betreuung zu gewährleisten. Die genaue Ausgestaltung dieser Unterstützung ist an die Bedürfnisse und spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens anzupassen.

Berechnungsgrundlage

Die Einsatzzeit eines Betriebsarztes hängt von der Anzahl der Mitarbeiter und dem Risikopotenzial der Arbeitsprozesse ab. Die DGUV Vorschrift 2 gibt vor, wie viele Stunden pro Jahr ein Betriebsarzt je nach Betriebsgröße und Gefährdungskategorie (gering, mittel, hoch) bereitstellen muss.

Im Hinblick auf Changeprozesse sowie die tendenziell eher zunehmenden psychischen Belastungen sind eher zusätzliche Stunden einzuplanen.

Betreuungsschlüssel

Für mittlere Gefährdungsbereiche empfiehlt die DGUV Vorschrift 2 einen Betreuungsschlüssel, der die Anzahl der Stunden pro Jahr festlegt, die ein Betriebsarzt für einen Betrieb aufwenden sollte. Angenommen, ein Maschinenbaubetrieb fällt in die Kategorie mit mittlerem Risiko, kann von etwa 2 Stunden Betreuungszeit pro Mitarbeiter und Jahr ausgegangen werden. Für 1000 Beschäftigte ergibt das 2000 Betreuungsstunden pro Jahr.

Aufgaben des Assistenzpersonals für die effiziente, sichere und gesetzestreue Arbeit des Werksärztlichen Dienstes (WÄD):

  • Durchführung des technischen Teils der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

  • Terminorganisation für den Betriebsarzt und die Untersuchungen

  • Abdeckung des Ambulanzbetriebs mit der Versorgung von Arbeitsunfällen, Behandlung von akuten Erkrankungen, Hilfestellung bei Problemen (Psyche, Arbeit, Gesundheit, Soziales, Finanzen/ Sozialberatung!!). Eine Ausbildung als „psychologische Erstbetreuerin/Erstbetreuer“ ist wünschenswert.

  • Organisation und Durchführung von Gesundheitsförderungs-, Impf- und anderen Aktionen

  • Sicherstellung und Organisation der Ersthelferabdeckung und -Schulungen

  • Mitglieder im First-Responder-Team (zusammen mit den Betriebssanitätern, dem FM, der Betriebsfeuerwehr und der Pförtnerei)

  • Die Schwerbehinderten haben einen besonderen Betreuungsbedarf, insbesondere der recht hohe Anteil an Gehörlosen spielt dabei eine Rolle (Gebärdensprachenkurs)

  • Interne Organisation des WÄD: Bestellwesen, Sicherstellung der Qualitäts-Anforderungen, Defi-Management, informelle Vernetzung mit FASI, HR, FM, TGM, BR, SBV…

  • Zunehmend kommen Auswertungsaufgaben im Rahmen von Unternehmensaudits u.ä. dazu

  • Ohne das Assistenzpersonal wären Betriebsärzte in der Coronapandemie hoffnungslos überfordert gewesen

Betriebssanitäter (DGUV Vorschriften und Informationen)

Betriebssanitäter sind Mitarbeiter, die eine spezielle Ausbildung in Erster Hilfe auf einem höheren Niveau als Ersthelfer absolviert haben. Sie sind besonders wichtig in Betrieben mit erhöhten Unfallrisiken oder einer großen Anzahl von Mitarbeitern. Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst in der Regel einen Grundkurs (mindestens 63 Unterrichtseinheiten) und einen Aufbaukurs (mindestens 32 Unterrichtseinheiten), gefolgt von regelmäßigen Fortbildungen. Die Ausbildung konzentriert sich auf Erste-Hilfe-Maßnahmen, die Behandlung von Arbeitsunfällen, den Umgang mit betriebsspezifischen Gesundheitsrisiken und die Unterstützung bei betrieblichen Notfällen. Betriebssanitäter sind primär in Unternehmen und Betrieben eingesetzt, wo sie bei Arbeitsunfällen Erste Hilfe leisten, Ersthelfer unterstützen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Evakuierungen helfen. Ihre Aufgaben sind vor allem präventiv und auf die spezifischen Risiken ihres Arbeitsumfeldes zugeschnitten.

Notfallsanitäter haben eine deutlich umfangreichere Ausbildung, die in Deutschland eine dreijährige berufliche Ausbildung umfasst. Sie sind die am höchsten qualifizierten nichtärztlichen Rettungsdienstmitarbeiter und befassen sich mit der präklinischen Versorgung von Notfallpatienten. Die Ausbildung schließt umfassende medizinische Kenntnisse und Fähigkeiten ein, einschließlich der Anwendung lebensrettender Maßnahmen unter Notfallbedingungen, der Verabreichung bestimmter Medikamente und der Zusammenarbeit mit Ärzten. Notfallsanitäter arbeiten im öffentlichen Rettungsdienst und werden zu medizinischen Notfällen aller Art gerufen, von Unfällen über akute Erkrankungen bis hin zu lebensbedrohlichen Zuständen. Sie sind für die Erstversorgung, die Stabilisierung von Notfallpatienten auf dem Transport und die Übergabe an das Krankenhauspersonal zuständig.

Während Betriebssanitäter eine wichtige Rolle bei der Ersten Hilfe und der präventiven Gesundheitsvorsorge innerhalb von Betrieben spielen, sind Notfallsanitäter für die akute Notfallversorgung in der Öffentlichkeit ausgebildet. Die Unterschiede in Ausbildung und Aufgabenbereich reflektieren diese unterschiedlichen Schwerpunkte ihrer jeweiligen Einsatzgebiete.

Nach DGUV 1, §27 wird der Präsenzbedarf eines Betriebssanitäters ermittelt.

Berechnungsgrundlage

Die Anforderungen an Betriebssanitäter sind in der DGUV Information 204-022 und anderen relevanten Vorschriften (§ 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit den Anhängen 1, 2 und 3 des DGUV Grundsatzes 304-002 „Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst“) festgelegt und hängen von der Anzahl der Beschäftigten sowie der Art der Tätigkeit ab. Die Berechnung des Bedarfs ist deutlich schwieriger, da es eine Grundlage wie die DGUV Vorschrift 2 für diese Stellen nicht gibt.

  • Bis 20 anwesende Beschäftigte: In der Regel ist kein Betriebssanitäter erforderlich, wenn ausreichend Ersthelfer vorhanden sind.

  • Über 20 anwesende Beschäftigte: Die Notwendigkeit von Betriebssanitätern wird durch die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz und die Anzahl der anwesenden Beschäftigten bestimmt. In der Regel wird ein Betriebssanitäter je nach Risiko für etwa jede 50 bis 150 anwesende Personen benötigt.

Betreuungsschlüssel (DGUV Information 204-022)

Für Betriebssanitäter schreibt die DGUV je nach Gefährdungsniveau und Anzahl der Beschäftigten unterschiedliche Quoten vor. In einem Maschinenbaubetrieb mit mittlerem Risiko könnten auf 1000 Mitarbeiter etwa 5 bis 10 Betriebssanitäter kommen, abhängig von der spezifischen Risikobewertung und Arbeitsumgebung.

Auch wenn ein Betriebsarzt vor Ort ist, bleibt die Notwendigkeit bestehen, eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern zu haben, da:

  • Ersthelfer für die Sofortmaßnahmen zuständig sind: Sie sind oft die ersten am Unfallort und können lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, bevor der Betriebsarzt eintrifft oder der professionelle medizinische Notdienst verfügbar ist.

  • Betriebsärzte nicht immer sofort verfügbar sind: In großen Betrieben oder über mehrere Standorte verteilt, kann der Betriebsarzt nicht überall gleichzeitig sein. Ersthelfer gewährleisten eine flächendeckende Erstversorgung.

  • Rechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen: Die gesetzlichen Vorgaben zur Anzahl der Ersthelfer gelten unabhängig von der Anwesenheit eines Betriebsarztes.

Ersthelfer (DGUV Vorschrift 1)

Ersthelfer sind Mitarbeiter, die in der Ersten Hilfe ausgebildet sind und bei Unfällen oder gesundheitlichen Notfällen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder eines Betriebssanitäters erste Maßnahmen ergreifen.

Berechnungsgrundlage: Anzahl der Ersthelfer

Nach DGUV 1, § 26 sind 5% Ersthelfer im Büro und 10% in gewerblichen Bereichen vorgeschrieben.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt, dass in Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sind. In sonstigen Betrieben, die ein höheres Risiko aufweisen, sollte der Anteil mindestens 10% betragen.

Ausbildung

Die Ersthelfer müssen eine Ausbildung nach DGUV Vorschrift 1 erhalten, die in regelmäßigen Abständen aufgefrischt werden soll.

Betreuunghsschlüssel (DGUV Vorschrift 1)

Die DGUV empfiehlt, dass in Betrieben mit mittlerem Risiko etwa 10% der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein sollten. Das bedeutet, dass in einem Maschinenbaubetrieb mit 1000 Mitarbeitern mindestens 100 Ersthelfer vorhanden sein sollten.

First Responder (Spezielle Einsatzteams)

First Responder sind speziell ausgebildete Ersthelfer oder Betriebssanitäter, die in einigen Großbetrieben oder bei erhöhtem Risiko eingesetzt werden, um die Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes zu überbrücken. Sie können über eine erweiterte Ausbildung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen verfügen und mit zusätzlicher Ausrüstung, wie automatisierten externen Defibrillatoren (AEDs), ausgestattet sein.

Berechnungsgrundlage: Einsatz von First Respondern

Die Entscheidung, First Responder einzusetzen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe des Betriebs, die geographische Lage, die Verfügbarkeit des öffentlichen Rettungsdienstes und die spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz.

Ausbildung und Ausrüstung

First Responder sollen eine spezialisierte Ausbildung erhalten, die über die Standard-Ersthelfer-Ausbildung hinausgeht. Zudem sollen sie mit notwendiger Ausrüstung für ihre erweiterten Aufgaben ausgestattet sein.

Betreuungsschlüssel

Die Einrichtung von First Responder-Teams ist speziell für Betriebe gedacht, die aufgrund ihrer Lage oder spezifischen Risiken eine schnelle medizinische Erstversorgung vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes sicherstellen müssen. Für einen Standard-Maschinenbaubetrieb ist dies nicht explizit vorgeschrieben, kann aber basierend auf einer internen Risikobewertung als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sinnvoll sein.

Obwohl Physiotherapeuten nicht gesetzlich für Großbetriebe vorgeschrieben sind, entscheiden sich dennoch viele Unternehmen dafür, physiotherapeutische Leistungen anzubieten

Dies geschieht im Rahmen von betrieblichen Gesundheitsförderungsprogrammen, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu unterstützen, Arbeitsausfälle zu reduzieren und die allgemeine Arbeitszufriedenheit zu erhöhen. Solche Programme können unter anderem Angebote zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen, zur Ergonomie am Arbeitsplatz und zur Stressbewältigung umfassen.

Vorteile der Einbindung von Physiotherapeuten in Großbetrieben:

  • Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen: Regelmäßige physiotherapeutische Betreuung kann helfen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, die durch repetitive Tätigkeiten oder ergonomisch ungünstige Arbeitsbedingungen entstehen können, vorzubeugen.

  • Unterstützung der Mitarbeitergesundheit: Physiotherapeutische Angebote können Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements sein und dazu beitragen, die allgemeine Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten oder zu verbessern.

  • Reduzierung von Fehlzeiten: Durch die Vorbeugung und frühzeitige Behandlung von Beschwerden können Physiotherapeuten dazu beitragen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren.

  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit: Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeiter, wie das Angebot von physiotherapeutischen Leistungen, signalisieren Wertschätzung und können die Arbeitszufriedenheit sowie die Mitarbeiterbindung erhöhen.

  • Es entstehen für das Unternehmen keine Kosten, die Anbieterin rechnet direkt mit den Kolleginnen und Kollegen ab.

Anwendung in der Praxis

Die Sicherstellung einer adäquaten Ersten Hilfe in Großbetrieben erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung von Maßnahmen gemäß den rechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen am Arbeitsplatz. Die Ausbildung und Ausrüstung von Ersthelfern, Betriebssanitätern und First Respondern spielt hierbei eine zentrale Rolle. Es empfiehlt sich, die aktuellen Vorschriften regelmäßig zu überprüfen und die Maßnahmen entsprechend anzupassen.

Um den Anforderungen an Ersthelfer, Betriebssanitäter, First Responder sowie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gerecht zu werden, müssen Betriebe:

  • Risikobewertung durchführen: Eine genaue Analyse der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefahren vornehmen.

  • Anzahl festlegen: Basierend auf der Risikobewertung und den gesetzlichen Vorgaben die benötigte Anzahl an Ersthelfern, Betriebssanitätern und ggf. First Respondern bestimmen.

  • Ausbildung organisieren: Sorgen Sie dafür, dass alle vorgeschriebenen Mitarbeiter die notwendige Ausbildung erhalten und diese regelmäßig auffrischen.

  • Ausrüstung bereitstellen: Stellen Sie sicher, dass ausreichend Erste-Hilfe-Materialien und -Ausrüstungen, einschließlich AEDs, verfügbar und leicht zugänglich sind.

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