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Grundlagen und Anwendungen im Arbeitsumfeld

Grundlagen der Arbeitsmedizin im Arbeitsumfeld

Grundlagen der Arbeitsmedizin im Arbeitsumfeld

In Deutschland regeln insbesondere das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) die Anforderungen an Betriebsärzte in Großunternehmen. Ergänzt wird dies durch umfangreiche Empfehlungen der Berufsgenossenschaften.

Rechtliche Verpflichtungen für die Arbeitssicherheit verstehen

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz zielt darauf ab, die Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz durch vorbeugende Maßnahmen zu schützen und zu erhalten.

Es legt die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betriebsärzten fest:

  • Aufgaben der Betriebsärzte: Sie umfassen die Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, der ergonomischen Gestaltung der Arbeit sowie der Gesundheitsförderung im Betrieb. Betriebsärzte sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren erkennen und beurteilen sowie die Erste Hilfe und Notfallversorgung im Unternehmen sicherstellen.

  • Zusammenarbeit: Betriebsärzte sollen eng mit anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, wie Sicherheitsingenieuren und Sicherheitsfachkräften, zusammenarbeiten.

  • Arbeitsplatzbegehungen: Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten sind erforderlich, um die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und Verbesserungsvorschläge zu machen.

  • Untersuchungen: Durchführen von arbeitsmedizinischen Untersuchungen, Anbieten von Vorsorgeleistungen und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter.

  • Schulungen und Unterweisungen: Durchführen von Schulungen zur Gesundheitsförderung und zum richtigen Verhalten im Notfall.

  • Dokumentation und Berichterstattung: Betriebsärzte müssen ihre Erkenntnisse dokumentieren und dem Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmervertretern berichten.

Die Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) sind ein wichtiger Bestandteil des arbeitsmedizinischen Regelwerks in Deutschland

Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet und veröffentlicht. Die AMR dienen der Konkretisierung der Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und anderen relevanten arbeitsmedizinischen Vorschriften und Regeln.

Hier sind einige Kernpunkte, die durch die AMR abgedeckt werden:

  • Präzisierung gesetzlicher Vorgaben: Die AMR konkretisieren und spezifizieren die gesetzlichen Anforderungen an den betrieblichen Gesundheitsschutz. Sie geben detaillierte Hinweise, wie arbeitsmedizinische Pflichten im betrieblichen Alltag umgesetzt werden sollen.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Ein wichtiger Schwerpunkt der AMR ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Hierzu zählen die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, die Bewertung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und die Beratung der Beschäftigten zu gesundheitlichen Fragen in Bezug auf ihre Arbeit. Die AMR legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchen Intervallen solche Untersuchungen stattfinden sollten.

  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen: Die AMR enthalten Anleitungen zur Beurteilung von Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bezug auf ergonomische und psychosoziale Faktoren. Sie geben vor, wie Arbeitsplätze und -prozesse zu gestalten sind, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden.

  • Umgang mit besonderen Risikogruppen: Sie geben auch Hinweise zum Umgang mit besonderen Risikogruppen, wie z.B. Schwangeren, älteren oder behinderten Arbeitnehmern. Ziel ist es, diesen Gruppen einen sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsplatz zu gewährleisten.

  • Prävention und Intervention: Neben der Vorsorge betonen die AMR auch die Bedeutung von präventiven Maßnahmen und Interventionen, um arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu minimieren. Dazu gehören auch Empfehlungen für die psychische Gesundheit und die Prävention von Berufskrankheiten.

  • Schulung und Information: Die AMR sehen vor, dass Betriebsärzte und andere mit dem Arbeitsschutz beauftragte Personen in den Unternehmen Schulungen und Informationen zu arbeitsmedizinischen Themen anbieten. Dies soll das Bewusstsein für Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz erhöhen und zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes beitragen.

  • Dokumentation und Berichterstattung: Die Regeln umfassen auch Anforderungen an die Dokumentation und Berichterstattung arbeitsmedizinischer Maßnahmen. Dies dient der Qualitätssicherung und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert die Anforderungen an Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Bezug auf ihre Bestellung, Aufgaben und Einsatzzeiten:

  • Bestellung und Qualifikation: Unternehmen müssen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die über die notwendige Qualifikation verfügen. Die Vorschrift legt fest, welche Qualifikationen erforderlich sind.

  • Einsatzzeiten: Abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefährdungsbeurteilung legt die DGUV V2 fest, wie viele Stunden pro Jahr ein Betriebsarzt im Unternehmen tätig sein muss (Betreuungszeit).

  • Aufgaben und Pflichten: Die Vorschrift präzisiert die Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Organisation der Arbeit stehen.

  • Zusammenarbeit und Koordination: Die Vorschrift legt Wert auf eine effektive Zusammenarbeit zwischen Betriebsärzten, Sicherheitsfachkräften und dem Arbeitgeber, um den Arbeitsschutz im Unternehmen zu verbessern.

  • Weiterbildung: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu bleiben.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten bezüglich der Gesundheitsvorsorge von Arbeitnehmern in Deutschland

Sie zielt darauf ab, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten durch präventive Maßnahmen zu vermeiden oder frühzeitig zu erkennen.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) setzt sich aus mehreren Schlüsselbereichen zusammen: Sie definiert, wann und wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer präventive Gesundheitsmaßnahmen ergreifen müssen, legt die Arten der Vorsorge (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge) fest, bestimmt Qualifikationen für durchführende Ärzte und regelt Folgemaßnahmen nach Untersuchungen. Zudem beinhaltet sie Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße.

Die Berufsgenossenschaften, als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, geben ebenfalls Empfehlungen und Vorgaben für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz heraus.

Diese Empfehlungen sind in verschiedene Formate gegliedert, darunter Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR), Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI) und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG).

Hier eine genauere Betrachtung:

  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV): Die UVVs sind rechtsverbindliche Vorschriften für Unternehmen und Beschäftigte, die von den Berufsgenossenschaften erlassen werden. Sie enthalten konkrete Anforderungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist für die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften verpflichtend.

  • Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR): BGRs sind Empfehlungen, die auf den UVVs basieren und diese ergänzen. Sie bieten detaillierte technische, medizinische und organisatorische Lösungen und Verfahren zur sicheren Gestaltung von Arbeitsprozessen an. Die BGRs sind zwar nicht rechtlich bindend, ihre Anwendung gilt jedoch als Nachweis dafür, dass die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI): Die BGIs enthalten praxisorientierte Informationen und Lösungsvorschläge für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie richten sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen und bieten eine Hilfestellung für die Umsetzung der Anforderungen aus den UVVs und BGRs.

  • Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG): Die BGGs sind Grundsätze und Leitfäden für Prüfungen, Zertifizierungen und andere spezifische Verfahren. Sie definieren unter anderem die Anforderungen an die Qualifikation von Fachpersonal oder die Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen.