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Qualifizierung in der Arbeitsmedizin

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Arbeitsmedizin: Qualifizierungswege, Befähigungen und Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende

Arbeitsmedizin: Qualifizierungswege, Befähigungen und Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende

Die Arbeitsmedizin hat einen hohen Stellenwert, da sie maßgeblich zur Gesunderhaltung von Beschäftigten beiträgt und den Arbeitsschutz in Unternehmen unterstützt. Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung bereitzustellen (z. B. nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Dafür werden qualifizierte Ärztinnen und Ärzte benötigt, die als Fachärzte für Arbeitsmedizin oder als Betriebsärzte mit Zusatzweiterbildung tätig sind. Die Qualifizierung in der Arbeitsmedizin bietet Ärztinnen und Ärzten vielfältige Karriereperspektiven, sei es als Facharzt für Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin. Beide Wege befähigen zur verantwortungsvollen Tätigkeit als Betriebsarzt, der entscheidend dazu beiträgt, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Für Unternehmen bedeutet dies eine rechtliche Absicherung, eine professionelle Gesundheitsvorsorge und häufig eine Reduktion von Fehlzeiten durch gezielte Prävention. Mitarbeitende profitieren von einer kompetenten medizinischen Betreuung, Gesundheitsförderung und verbesserten Arbeitsbedingungen.

Die Aufwände für eine arbeitsmedizinische Qualifizierung – in Bezug auf Zeit, Kosten und Organisation – sind nicht zu unterschätzen, zahlen sich jedoch durch den Mehrwert für Unternehmen und Beschäftigte langfristig aus. Ein durchdachter Weiterbildungsplan, die richtige Wahl der Kooperationspartner und eine solide Finanzierung bilden die Basis für eine erfolgreiche und nachhaltige arbeitsmedizinische Betreuung.

Facharzt für Arbeitsmedizin

Ausbildungsweg und Voraussetzungen

  • Medizinstudium und Approbation:Voraussetzung für jede ärztliche Weiterbildung in Deutschland ist ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Erlangung der Approbation als Arzt bzw. Ärztin.

  • Fachärztliche Weiterbildung (Arbeitsmedizin): Die Weiterbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Arbeitsmedizin dauert in der Regel 60 Monate (5 Jahre). Diese Weiterbildungszeit ist in der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sowie in den länderspezifischen Weiterbildungsordnungen geregelt.

Typischerweise müssen dabei

  • 24 Monate in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. innere Medizin, Allgemeinmedizin) absolviert werden und

  • 24 Monate in einer anerkannten Weiterbildungsstätte für Arbeitsmedizin (z. B. betriebsärztlicher Dienst, arbeitsmedizinisches Zentrum). Die verbleibenden 12 Monate können in verschiedenen Fachbereichen oder weiteren arbeitsmedizinischen Einrichtungen abgeleistet werden, abhängig von den Vorgaben der zuständigen Landesärztekammer.

Befähigungen und Berechtigungen

  • Umfassende Betreuung von Unternehmen: Fachärzte für Arbeitsmedizin sind befähigt, Unternehmen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu beraten. Sie führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch, beurteilen Arbeitsbedingungen und wirken bei Arbeitsschutzmaßnahmen mit.

  • Eigenverantwortliche Durchführung arbeitsmedizinischer Maßnahmen: Fachärzte für Arbeitsmedizin dürfen eigenständig arbeitsmedizinische Untersuchungen planen, durchführen, überwachen und bescheinigen. Dazu zählen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

  • Zulassung als Betriebsarzt: Wer die Facharztqualifikation in Arbeitsmedizin erlangt, ist berechtigt, als Betriebsarzt tätig zu werden und Unternehmen arbeitsmedizinisch zu betreuen.

Aufwände (Zeit, Kosten, Organisation)

  • Zeitaufwand: Die komplette Weiterbildungszeit von 60 Monaten ist verpflichtend. Durch die nötigen Praxisanteile in verschiedenen Bereichen ist eine strukturierte Organisation erforderlich.

  • Kostenaufwand: Die Weiterbildungskosten können variieren, je nachdem, ob man in einer Klinik, einem Institut oder einem betriebsärztlichen Dienst angestellt ist. Oft übernimmt der Arbeitgeber (z. B. Klinik, Gesundheitszentrum) einen Teil der Kosten, etwa für Seminare.

  • Organisationsaufwand: Die Koordination zwischen verschiedenen Weiterbildungsstätten (Klinik, betriebsärztlicher Dienst) erfordert eine sorgfältige Planung. Zudem sind regelmäßige Fortbildungen und Kurse zur arbeitsmedizinischen Theorie (oft als Blockkurse) abzuleisten.

Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Mehr Expertise, höhere Sicherheit: Ein Facharzt für Arbeitsmedizin kann komplexe Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Gesundheit fundiert beurteilen, was präventive Maßnahmen und eine langfristig gesündere Belegschaft ermöglicht.

  • Rechtliche Absicherung: Unternehmen müssen laut Arbeitsschutzgesetz sicherstellen, dass Beschäftigte arbeitsmedizinisch betreut werden. Mit einem Facharzt für Arbeitsmedizin erfüllen sie diese Pflicht auf hohem Niveau.

  • Langfristige Kosteneinsparungen: Durch wirksame Prävention sinken Ausfallzeiten, und die Arbeitszufriedenheit kann steigen. Das führt zu einer höheren Produktivität und niedrigeren Gesundheitskosten.

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die bereits eine Facharztausbildung in einem anderen Gebiet abgeschlossen haben (z. B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin) und sich arbeitsmedizinisch weiterqualifizieren möchten.

Umfang und Inhalte

  • Theoretische Weiterbildung: In vielen Landesärztekammern umfasst die Zusatzweiterbildung Betriebsmedizin etwa 200 bis 240 Stunden Theorie, aufgeteilt in verschiedene Module (z. B. Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene, Unfallverhütung, arbeitsmedizinische Vorsorge).

  • Praktische Weiterbildung: Zusätzlich ist eine bestimmte Zeit (z. B. 12 Monate) in der arbeitsmedizinischen Praxis abzuleisten. Hier arbeiten Ärztinnen und Ärzte unter Anleitung erfahrener Arbeitsmediziner und sammeln praktische Erfahrungen bei der Betreuung von Unternehmen.

Berechtigungen

  • Tätigkeit als Betriebsarzt: Nach erfolgreichem Abschluss der Zusatzweiterbildung und entsprechender Anerkennung durch die Ärztekammer ist man berechtigt, als Betriebsarzt tätig zu sein.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Auch mit der Zusatzweiterbildung dürfen alle relevanten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen eigenverantwortlich durchgeführt werden.

Aufwände (Zeit, Kosten, Organisation)

  • Zeitaufwand: Im Vergleich zur Facharztausbildung ist der Zeitaufwand geringer (typischerweise 1–2 Jahre), da viele ärztliche Grundlagen bereits durch die erste Facharztausbildung abgedeckt sind.

  • Kosten: Die Gebühren für die theoretischen Kurse schwanken je nach Anbieter. Auch hier übernehmen potenzielle Arbeitgeber oder die zuständige Klinik häufig einen Teil der Kosten.

  • Organisation: Da die Zusatzweiterbildung häufig berufsbegleitend stattfindet, lässt sie sich besser in den Arbeitsalltag integrieren als die komplette Facharztausbildung.

Nutzen für Unternehmen und Mitarbeitende

  • Breites medizinisches Spektrum: Betriebsmediziner mit einer originären Facharztausbildung (z. B. Allgemeinmedizin) und Zusatzweiterbildung bringen umfassende medizinische Expertise mit, was für Unternehmen besonders wertvoll sein kann.

  • Flexibilität für kleinere Unternehmen: Häufig sind solche Ärzte in (teilzeit-)angestellter oder externer Form verfügbar und können insbesondere kleinere Betriebe betreuen, die keinen Vollzeit-Facharzt benötigen.

  • Arbeitgeberattraktivität: Ärztinnen und Ärzte, die eine Zusatzweiterbildung haben, können durch ihr erweitertes Profil leichter in unterschiedliche Rollen (Praxis, Betriebsarzt, Gesundheitsmanagement) eingebunden werden.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, SiFa)

  • Ausbildung über anerkannte Bildungsträger, Dauer meist mehrere Monate in Modulen.

  • Zuständig für technische und organisatorische Maßnahmen des Arbeitsschutzes, arbeitet eng mit dem Betriebsarzt zusammen.

Betriebliche Gesundheitsmanager/-innen

  • Zertifikatslehrgänge und Studiengänge (z. B. Bachelor, Master oder MBA) mit Schwerpunkt Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM).

  • Fokus auf gesundheitsfördernde Strukturen und Angebote im Unternehmen, Schnittstelle zu Human Resources, Betriebsarzt und Führungskräften.

Zusatzqualifikationen im Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung

Diese Zusatzqualifikationen steigern die Qualität des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung, ersetzen jedoch nicht die ärztliche Befähigung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Rechtliche Grundlagen

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet den Arbeitgeber, eine geeignete betriebsärztliche Betreuung bereitzustellen.

  • DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung): Regelt unter anderem den Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.

  • ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge): Legt Art und Umfang arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen fest.

Auswahl der Weiterbildungsstätte

  • Anerkannte Weiterbildungsstätten müssen von der zuständigen Landesärztekammer genehmigt sein.

  • Betriebe können Kooperationen mit Kliniken, Gesundheitszentren oder Praxen eingehen, um dem Weiterbildungsassistenten bzw. der Weiterbildungsassistentin verschiedene Einsatzbereiche zu bieten.

Finanzielle Förderung

  • In vielen Fällen beteiligen sich Arbeitgeber oder Kassenärztliche Vereinigungen an den Kosten.

  • Weiterbildungsstipendien oder Zuschüsse für Kurse und Seminare können bei Berufsverbänden oder Stiftungen beantragt werden.

Personalplanung und Vertretung

  • Während der Weiterbildung müssen ggf. Vertretungen organisiert werden, insbesondere bei längeren Seminarblöcken oder rotationsbedingten Abwesenheiten.