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Regelmäßige Untersuchung, Gesundheitsprüfung

Facility Management: Arbeitsmedizin » Betriebsarzt » Untersuchung

Regelmäßige Gesundheitsprüfung durch den Betriebsarzt im Unternehmen

Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen im Betrieb

Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen erfassen Gesundheitszustand und arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig. Inhalte sind Anamnese, körperliche Untersuchung sowie Bewertung individueller Risiken im Tätigkeitsumfeld. Ergebnisse unterstützen Präventionsmaßnahmen, Arbeitsplatzanpassungen und Beratung der Beschäftigten. Dokumentation erfolgt nachvollziehbar und vertraulich. Ziel ist der Erhalt der Arbeitsfähigkeit, die Vermeidung arbeitsbedingter Erkrankungen und eine sichere Ausübung der Tätigkeit.

Regelmäßige Untersuchungsprotokollierung

Regelmäßige Untersuchung, Gesundheitsprüfung

Illustration zur Gesundheit am Arbeitsplatz und betrieblicher Gesundheitsförderung im Arbeitsmedizin-Kontext

Medizinische Routineuntersuchung

Arzt misst Blutdruck bei Patienten.

Die Berufskrankheiten werden von den Betriebsärzten und den entsprechenden anderen Ärzten gemeldet. Aber auch jeder Krankenversicherte bzw. seine Angehörigen haben die Möglichkeit, das Auftreten von Berufskrankheiten zu melden. Die meldefähigen Berufskrankheiten finden sich in einer Liste, der Berufskrankheiten-Verordnung (siehe oben). Der Unterschied bezüglich der Meldung besteht darin, dass Versicherte melden können, Verantwortliche jedoch melden müssen.

Eine ärztliche Anzeige setzt üblicherweise den folgenden Ablauf in Gang:

  • Zunächst kommt es zur sogenannten Arbeitsanamnese. Bei diesem Vorgang wird die Vorgeschichte des Versicherten betrachtet, um die Anzeige auf Berufskrankheit zu prüfen.

  • Bei der Untersuchung wird festgestellt, welche Belastungen und Einwirkungen während der Arbeit vorhanden waren und inwieweit diese zum Krankheitsverlauf beigetragen haben. Häufig werden hierzu Fragebögen für die Erkrankten und die Unternehmen benutzt.

  • Die Analyse beinhaltet unter anderem persönliche Gespräche, die Sichtung von Krankenunterlagen, die Betrachtung der Abläufe am Arbeitsplatz, Dokumente über Schadstoffbelastungen, Stellenbeschreibungen, Gefährdungsbeurteilung usw.

  • Jede auskunftsfähige Person wird bei den Untersuchungen zum Fall der Berufskrankheit mit einbezogen, wie beispielsweise Kollegen, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte und andere.

  • Kommt die Überprüfungskommission zu dem Schluss, dass eine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt, bleibt weiterhin zu klären, ob die schadhaften Einflüsse aus medizinischer Sicht zur Berufskrankheit geführt haben können. Dazu werden in regelmäßigen Abständen

    - der Krankenstand ermittelt

    - und das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt.

  • Die Träger der Unfallversicherung vergeben dafür Gutachtenaufträge an externe Fachärzte aus den verschiedenen Bereichen der Medizin.