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Sichere Arbeitspraktiken

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Optimierung sicherer Arbeitspraktiken im Betrieb

Optimierung sicherer Arbeitspraktiken im Betrieb

Sichere Arbeitspraktiken sind entscheidend für den Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und die Steigerung der betrieblichen Effizienz. Durch regelmäßige Schulungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften werden Arbeitsunfälle minimiert und ein sicheres Arbeitsumfeld geschaffen. Diese Maßnahmen fördern das Wohlbefinden der Belegschaft und erhöhen die Produktivität.

Förderung sicherer Arbeitspraktiken durch Arbeitsmedizin

Die Grundlage für die Sicherheit der Arbeitspraxis

Sicherheit und Teamgeist

Sicherheit und Teamgeist

Fachkräfte in Schutzkleidung demonstrieren Teamarbeit und Sicherheitsbewusstsein.

Die Grundlage für die Sicherheit der Arbeitspraxis ist die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Abläufe der zu verrichtenden Tätigkeiten. Wenn diese gründlich durchgeführt werden und darin die gesetzlichen und regelhaften Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung, der Einsatz von PSA, eingehalten werden, besteht eine wichtige Basis für sichere Arbeitspraktiken.

Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Es muss also überprüft werden, wie die Einhaltung ist. Oft halten Kosten- und Termindruck sowie Fahrlässigkeit und Bequemlichkeit hiervon ab.

Allerdings ist auch hierbei zu berücksichtigen, wie die tatsächliche Zuständigkeit vor Ort geregelt ist. So wird das Facility Management nur indirekt, beispielsweise durch Hinweise, Erläuterungen, Veranlassung von Schulungen usw. auf die Mitarbeiter der Bereiche Einfluss haben. Verantwortlich sind immer noch jeweils die direkten Leiter der Struktureinheiten. Diese sollten das Facility Management als Support für die Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit bezüglich der Arbeitssicherheit benutzen.

Man darf in diesem Zusammenhang nichts durcheinanderbringen, was die Zuständigkeit betrifft.

  • So ist der Leiter des Facility Managements im Unternehmen in der Regel dafür zuständig, dass die von ihm verantworteten Unterstützungsmaßnahmen für das Kerngeschäft, bzw. für das gesamte Unternehmen gut funktionieren

  • und dass die ihm persönlich unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Verhalten die gebotenen Regeln einhalten.

  • Ihm obliegt die Kontrolle über beides.

Wenn es um sichere Arbeitspraktiken geht, sind eine Reihe spezieller Verordnungen wichtig.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Bei vielen Arbeiten spielt insbesondere die richtige Handhabung von Gefahrstoffen eine große Rolle.

Die folgende Aufzählung zeigt die wesentlichen Inhalte der Gefahrstoffverordnung:

  • Zielsetzung und Inhaltsliste der Gefahrstoffverordnung

  • Was gilt als Gefahrstoff?

  • Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung § 6

  • Schutzmaßnahmen nach der Gefahrstoffverordnung

  • Pflicht zur Unterweisung der Arbeitnehmer

  • Informationspflichten gegenüber den Behörden

  • Ausschuss für Gefahrstoffe

  • Zielsetzung und Inhalte der Gefahrstoffverordnung.

Das allgemeine Ziel der GefStoffV ist es, die Menschen und die Umwelt bestmöglich vor der Wirkung von gefährlichen Stoffen zu schützen. Dies erfolgt durch Regelung, Maßnahmen und Beschränkungen.

Wodurch

Wie

Regelungen

bezüglich Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Stoffgemischen

Maßnahmen

zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen während der Tätigkeit mit und in Auswirkung von Gefahrstoffen

Beschränkungen

Bezüglich Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen bzw. chemischen davon

Für die Unternehmen bedeutet das, entsprechende Firmenrichtlinien zu erarbeiten. Bei Gefahrstoffen ist hier u.a. ein besonderer Schwerpunkt das richtige Verhalten bei der Nahrungsaufnahme innerhalb des Unternehmens.

Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Hierbei handelt es sich um eine innerbetriebliche Maßnahme mit dem Ziel, der Früherkennung und Behandlung von arbeitsbedingten Krankheiten.

Eine ArbMedVV soll die folgenden Leistungen enthalten:

  • Pflichtvorsorge

  • Angebotsvorsorge

  • Wunschvorsorge.