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Schutz vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz

Wir erkennen die entscheidende Notwendigkeit, Gefahrstoffe mit größter Sorgfalt und Präzision zu handhaben. Angesichts der Risiken widmen wir uns der Verbreitung von Wissen und der Umsetzung von Sicherheitspraktiken. Unser Inhalt bietet wesentliche Informationen über das Erkennen, Verwalten und Entsorgen dieser Stoffe. Durch das Teilen von Erfahrungen und Strategien zielen wir darauf ab, das Bewusstsein zu stärken und eine Kultur der Sicherheit und Verantwortung zu fördern. Es ist unser gemeinsames Bestreben, Risiken zu minimieren und sowohl Menschen als auch die Umwelt vor möglichen Schäden zu schützen.

Wir definieren unseren Rahmen und Ziele

Festlegung klarer Zielsetzungen für maximale Effizienz

Innovation in der Chemieforschung

Innovation in der Chemieforschung

Forscher analysiert chemische Substanzen im Labor.

Unser SAP-Betriebssystem ist entscheidend für die Beschaffung und Dokumentation gefährlicher Stoffe. Die Einführung neuer Stoffe erfordert die Zustimmung unseres Gefahrstoffausschusses. Sollten Probleme mit bereits genehmigten Stoffen auftreten, müssen wir den Ausschuss informieren, und weitere Sicherheitsmaßnahmen werden in Zusammenarbeit mit ihnen festgelegt.

Unser Ziel mit diesen Richtlinien ist es, einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Dieser Prozess umfasst die Prüfung von Materialien, die Bewertung sicherer Alternativen und die Formulierung und Dokumentation von Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. Wir legen auch Wert auf Arbeitssicherheit, berücksichtigen die Produkthaftung gegenüber unseren Kunden und halten Umweltschutzstandards ein. Darüber hinaus erkennen wir unsere Pflichten und Rechte als nachgeschalteter Anwender unter der REACH-Verordnung an und ergreifen entsprechende Maßnahmen.

Gefahrstoffkommission

Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten, hat das Unternehmen einen Ausschuss für gefährliche Stoffe eingerichtet. Dieser Ausschuss überprüft alle gefährlichen Stoffe vor deren unvermeidbarem Einsatz, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Ausschuss trifft sich wöchentlich und wird von einem benannten Leiter geführt.

Die Kommission für gefährliche Stoffe setzt sich aus festen Mitgliedern zusammen

  • Antragsteller, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, haben die Möglichkeit, an den Sitzungen der Kommission teilzunehmen. Bei erhöhtem Informationsbedarf oder Problemen im Umgang mit gefährlichen Stoffen kann die Kommission relevante Mitarbeiter einladen, um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen und zu koordinieren.

Gefahrstoffdefinition

Die Einstufung von Gefahrstoffen orientiert sich an den Definitionen des § 2 der Gefahrstoffverordnung.

Danach sind alle Stoffe als Gefahrstoffe zu betrachten, die vom Hersteller als:

  • Stoffe, die gemäß EU-Verordnung 1272/2008 (CLP-Verordnung) eine Kennzeichnung erfordern, werden mit einem Gefahrenpiktogramm versehen und entsprechend klassifiziert.

Darüber hinaus sind alle Stoffe als Gefahrstoffe zu betrachten, die durch ein

  • Prozesse wie Schweißen und Schleifen erzeugen Emissionen wie Schweißrauche, Schleifstäube, Faserstäube, Abgase und Abfallstoffe.

Weiterhin sind alle

  • Explosive Gemische aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben.

  • Stoffe mit festgelegten Berufsexpositionsgrenzwerten gelten als gefährlich.

Ungekennzeichnete Substanzen, für die ein Sicherheitsdatenblatt bereitgestellt wird, sind im Gefahrstoffregister aufgeführt. Grundlegende Maßnahmen zur Arbeitshygiene gemäß den allgemeinen Betriebsanweisungen (Anhang 1) müssen für diese Substanzen befolgt werden. Eine Risikobewertung ist für Tätigkeiten mit diesen Substanzen nicht erforderlich.

Die anfordernde Stelle muss die aktuellen Versionen der Gefahrstoffdokumente vom Hersteller/Lieferanten beschaffen

  • EG-Sicherheitsdatenblatt, vorzugsweise nicht älter als zwei Jahre, erforderlich auf Deutsch, Englisch und Ungarisch (falls nötig).

  • Technische Produktinformationen mit Angaben zu Wirksamkeit, Anwendung und Gebrauch, verfügbar auf Deutsch, Englisch und Ungarisch bei Bedarf.

  • Zutatenliste auf Anfrage des Betriebsarztes, mit Angaben zur Zusammensetzung in absteigender Konzentrationsreihenfolge.

Die ersten beiden Dokumente müssen in elektronischer Form (PDF-Format) zusammen mit der Materialanforderung an die zuständige Entwicklungsabteilung gesendet werden. Zusätzlich muss die Zutatenliste als vertrauliches Dokument an den ernannten medizinischen Fachmann übergeben werden, wobei die Vertraulichkeitsprotokolle des Lieferanten zu beachten sind. Eine Vorlage für die Dokumentenanforderung finden Sie im Firmenintranet.

Das Protokoll für die Beschaffung von Informationen muss auch bei Testprodukten und Proben strikt eingehalten werden. Die in dem Sicherheitsdatenblatt detaillierten Materialinformationen sind entscheidend für die Festlegung der notwendigen Schutzmaßnahmen.

Wir führen gründliche Prüfungen durch

Der Ausschuss für Gefahrstoffe überprüft neue gefährliche Stoffe anhand der bereitgestellten Dokumentation. Nach einer positiven Bewertung werden sie entweder für den Gebrauch zugelassen oder es werden bereits eingeführte oder weniger gefährliche Alternativen empfohlen. Diese Überprüfung umfasst die Suche nach alternativen Stoffen sowie nach alternativen Arbeitsprozessen. Der Ausschuss führt diese Untersuchung in Absprache mit dem Antragsteller durch. Notwendige Bedingungen, Einschränkungen, Schutzmaßnahmen und Sicherheitsanweisungen für die Verwendung werden in einer Risikobewertung und in Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe dokumentiert. Beide Dokumente werden intern gemeinsam als 'Gefahrstoffanweisung' bezeichnet. Nicht geprüfte Gefahrstoffe dürfen weder eingeführt noch verwendet werden.

Die Prüfung erfolgt in den folgenden Schritten:

  • Ist der beantragte Stoff oder ein ähnliches Produkt bereits vorhanden und aufgelistet.

  • Substitutionsprüfung (sicherere stoffliche Alternativen, alternative Verfahren)

  • Freigabe oder Ablehnung

  • Festlegung von Schutzmaßnahme

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

Unter Verwendung des einfachen Maßnahmenkonzepts (EMKG) des Bundesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt der Ausschuss für Gefahrstoffe Betriebsanweisungen und eine Risikobewertung für den beantragten Stoff, wobei die Machbarkeit und Rechtfertigung im Hinblick auf die Produktionstechnologie berücksichtigt werden

Werden die Stoffe zu Stoffgruppen

  • Schmierstoffe: Öle und Fette

  • Farben: Wasserbasierte, Zweikomponenten- und Lösungsmittelbasierte Sorten

  • Klebstoffe: Epoxidharz-, Cyanacrylat- und Isocyanat-Typen

  • Reinigungsmittel

  • Kühlschmierstoffe (Nicht abschließende Liste)

Das Sicherheitsdatenblatt dient als Grundlage für die Erstellung von Betriebsanweisungen, die für die jährliche Schulung zentral sind. Diese Anweisungen müssen bei jeder wesentlichen Änderung aktualisiert werden. Bei der Erstellung der Risikobewertung ist die Einhaltung sicherheitsrelevanter Grundsätze unerlässlich.

nach folgender Rangfolge auszuwählen:

  • Gestaltung geeigneter Arbeitsverfahren

  • Anwendung kollektiver technischer Schutzmaßnahmen,

  • Anwendung organisatorischer Schutzmaßnahmen,

  • Auswahl und Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung.

Die Festlegung der Maßnahmen erfolgt in direkter Abstimmung von dem Antragsteller mit der

Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt für den betreffenden Arbeitsplatz bzw. Arbeitsbereich.

Wir dokumentieren mit Sorgfal

Nach einer positiven Bewertung der Gefahrstoffe durch den Ausschuss für Gefahrstoffe wird die zuständige Abteilung einen SAP-Materialstammsatz erstellen, der das Eigentum des Antragstellers kennzeichnet.

Die folgenden Dokumente sind im SAP-Materialstammsatz bei den Dokumentdaten zum

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter

  • Technische Produktinformationen

  • Betriebsanweisung

  • Gefährdungsbeurteilung

Die beiden letztgenannten Dokumente sind unter dem Begriff „Gefahrstoffanweisung“

zusammengefasst und als eine Datei hinterlegt.

Die Zuweisung von Materialnummern und die Pflege der Datensätze im SAP-System obliegen der zuständigen Entwicklungsabteilung. Dieses System ermöglicht eine Auswahl nach Gefährdungsmerkmalen, Arbeitsbereichen, Kostenstellen und den Mengen der verwendeten Stoffe, wodurch eine umfassende Liste aller Gefahrstoffe (Gefahrstoffregister) erstellt wird.

Effiziente Auswahl und Beschaffung von Ressourcen

Beschaffungen dürfen nur von den zuständigen Einkäufern/Disponenten vorgenommen werden, wobei Gefahrstoffe mit einem gültigen Materialstatus grundsätzlich für die Beschaffung freigegeben sind.

Bestellanforderungen für Gefahrstoffe ohne SAP-Materialnummern müssen von dem zuständigen Einkäufer oder Disponenten an den Ausschuss für Gefahrstoffe gemeldet werden. Sie müssen überprüfen, ob der angeforderte Stoff gemäß der in Abschnitt 3 angegebenen Definition ein Gefahrstoff sein könnte. Bei Unsicherheit ist eine Rücksprache mit dem Ausschuss für Gefahrstoffe erforderlich.

In Ausnahmefällen (Versuchsprodukte, Einmalverwendungen, Kleinmengen, geringes Gefährdungspotential) kann die Gefahrstoffkommission dem Einkäufer/Disponenten schriftlich eine Einzelfreigabe zur Beschaffung von im Hause zu verwendenden Gefahrstoffen erteilen, ohne dass eine SAP-Materialnummer vergeben und ein Stammsatz angelegt wird.

Ebenfalls untersagt ist die weitere Verwendung von Gefahrstoffen, die durch Fremdunternehmen ins Werk gebracht werden. Diese Stoffe sind der Gefahrstoffkommission zu melden. Die Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Unterweisung der Fremdfirmenmitarbeiter liegt bei der Fremdfirma.

Maximierung der Ressourceneffizienz in unseren Prozessen

Die Vorgesetzten sind für den sicheren Umgang und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen bei der Verwendung und Lagerung gefährlicher Arbeitsstoffe verantwortlich.

Der Vorgesetzte hat die Pflicht, sich vor dem Ersteinsatz eines Gefahrstoffes anhand der verfügbaren Unterlagen (siehe Punkt 7. Dokumentation) umfassend zu informieren und die betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit den Gefahrstoffen zu unterweisen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Ein Vorlagedokument ist im Hauni-Intranet unter der Rubrik „Forms + Templates“ zu finden.

Die Unterweisungsunterlagen sind fünf Jahre lang aufzubewahren. Die Betriebsanweisung und auf Wunsch auch das Sicherheitsdatenblatt sind den Mitarbeitern zugänglich zu machen.

Wir gewährleisten verantwortungsvolle Entsorgung

Gefahrstoffe und gefährliche Abfälle dürfen nur in dafür geeigneten Behältern und Verpackungen entsorgt werden. Jeder Verwender von Gefahrstoffen ist für die ordnungsgemäße Übergabe verantwortlich.

Die innerbetrieblichen Kontaktadressen für eine fachgerechte Entsorgung sind:

  • Abteilung für Facility Management, Referenz: HM007120

  • Dienstleistungen für Gebäudemanagement, Referenz-ID: HM007120

Die Abteilungen für Abfallentsorgung sind nur dann zur Annahme von Gefahrstoffen verpflichtet, wenn sie detaillierte Informationen über die Art des Abfalls (Bezeichnung des Abfalls, Produktname, SAP-Materialnummer, gefährliche Eigenschaften) sowie über Herkunft und Zusammensetzung bei gemischten Gefahrstoffen erhalten. Die Lieferung sollte nach Möglichkeit in der original versiegelten Verpackung erfolgen. Richtlinien für geeignete Verpackungen für losen Abfall sind verfügbar.

Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung

Änderung vom 21. März 2022: Anpassungen aufgrund organisatorischer Umstrukturierungen; geänderter Anwendungsbereich beschränkt auf bestimmte Standorte; Neuer Leiter des Ausschusses für Gefahrstoffe ernannt.

Gefahrenhinweise

  • Gefährdungen wie beim Umgang mit nicht speziell gesundheitsschädlichen Haushaltschemikalien

  • Schwach (WGK 1) oder deutlich (WGK 2 < 1 t Anlagenmenge) wassergefährdend

Sicherheitshinweise, Verhaltensregeln und Erste Hilfe:

  • Hautkontakt möglichst vermeiden, sonst Chemikalien- Schutzhandschuhe nach Handschuhplan tragen. Stets Hautschutzmittel benutzen, nach der Arbeit und vor Pausen Hände waschen und Pflegemittel benutzen.

  • Einatmen von Dämpfen möglichst vermeiden

  • Nicht in Mund gelangen lassen, nicht Trinken, Verschlucken

  • Bei Gefahr vor Spritzern möglichst Schutzbrille tragen

  • Beim Umgang mit dem Stoff nicht essen, trinken oder rauchen

  • Behälter dicht verschlossen halten

  • Nur im Originalgebinde oder gekennzeichneten Behältnissen verwenden und lagern

  • Nicht mit anderen Gefahrstoffen vermischen

  • Vor Frost sowie vor Hitze und direkter Sonne schützen

  • Nicht in die Kanalisation, ins Erdreich oder in Gewässer gelangen lassen

  • Nicht in unterirdischen Produktionsanlagen verwenden und nicht unterirdisch lagern

  • Nach Einatmen an die frische Luft gehen/bringen. Anschließend ggf. zur Sanitätsstation

  • Nach Hautkontakt beschmutzte und getränkte Kleidung sofort wechseln. Benetzte Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen.

  • Nach Augenkontakt Augenlider geöffnet halten und Auge bzw. beide Augen abwechselnd mit Augenspülflüssigkeit (ganzer Beutel/Flasche) spülen, danach weiter – oder ersatzweise- 10 Minuten mit fließend Wasser/Augendusche. Anschließend zur Sanitätsstation.

  • Nach Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, anschließend zur Sanitätsstation. Kein Erbrechen herbeiführen.

Verhalten im Gefahrfall

Bei Störungen am Arbeitsplatz Arbeit einstellen und Vorgesetzte oder Aufsicht informieren Im Brand-, Not- oder Gefahrfall örtlich übliche Notrufnummer wählen.