Die Grundlage für die Sicherheit der Arbeitspraxis ist die Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Abläufe der zu verrichtenden Tätigkeiten. Wenn diese gründlich durchgeführt werden und darin die gesetzlichen und regelhaften Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Gefahrstoffverordnung, der Einsatz von PSA, eingehalten werden, besteht eine wichtige Basis für sichere Arbeitspraktiken.
Aber Papier ist bekanntlich geduldig. Es muss also überprüft werden, wie die Einhaltung ist. Oft halten Kosten- und Termindruck sowie Fahrlässigkeit und Bequemlichkeit hiervon ab.
Allerdings ist auch hierbei zu berücksichtigen, wie die tatsächliche Zuständigkeit vor Ort geregelt ist. So wird das Facility Management nur indirekt, beispielsweise durch Hinweise, Erläuterungen, Veranlassung von Schulungen usw. auf die Mitarbeiter der Bereiche Einfluss haben. Verantwortlich sind immer noch jeweils die direkten Leiter der Struktureinheiten. Diese sollten das Facility Management als Support für die Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeit bezüglich der Arbeitssicherheit benutzen.
Man darf in diesem Zusammenhang nichts durcheinanderbringen, was die Zuständigkeit betrifft.