| Einsatzbereitschaft herstellen | Bei Dienstbeginn Erreichbarkeit, Alarmierung, Zugänge, Einsatzmittel und Verbrauchsmaterial prüfen. Fehlende Besetzung, gesperrte Geräte oder unzugängliche Räume unverzüglich melden. Ersatzmaßnahmen mit der zuständigen Stelle abstimmen und die Übergabe dokumentieren. | Nachvollziehbar geprüfte Einsatzbereitschaft mit bekannten Einschränkungen und geregelter Vertretung. |
| Notfälle erfassen und Hilfe anfordern | Ereignisort, erkennbare Gefahren und Unterstützungsbedarf klären. Den Eigenschutz beachten und erforderliche Rettungskräfte unverzüglich alarmieren lassen. Die örtliche Einweisung organisieren und Änderungen der Lage ohne Verzögerung weitergeben. | Eindeutige Alarmierung, gesicherte Orientierung und rechtzeitig angeforderte zusätzliche Hilfe. |
| Erweiterte Erste Hilfe leisten | Erlernte Maßnahmen nach Zustand der betroffenen Person durchführen. Zugewiesene Hilfsmittel nur bei vorhandener Befähigung und Einweisung einsetzen. Reaktionen beobachten, Hilfe anpassen und bei fehlender Beherrschbarkeit unmittelbar fachliche Unterstützung anfordern. | Kompetenzgerechte Erstversorgung mit beobachtetem Verlauf und nachvollziehbaren Maßnahmen. |
| Betroffene betreuen und schützen | Beruhigend informieren, Würde und Privatsphäre schützen und bis zur Übergabe eine angemessene Betreuung sichern. Eine Verschlechterung erkennen und melden. Notwendige Unterstützung beim sicheren Verlassen eines Gefahrenbereichs nur innerhalb der eigenen Befähigung leisten. | Kontinuierliche Betreuung ohne vermeidbare Zusatzgefährdung oder unbeaufsichtigte Versorgungslücke. |
| Rettungsdienst und Ärzte unterstützen | Ereignis, beobachteten Zustand, Verlauf und durchgeführte Maßnahmen strukturiert übergeben. Relevante betriebliche Gefahreninformationen bereitstellen. Unterstützung unter fachlicher Führung leisten, ohne Transport- oder Behandlungsentscheidungen zuständiger Fachkräfte zu ersetzen. | Bestätigte Übergabe mit allen für die Weiterbehandlung erforderlichen Informationen. |
| Versorgung dokumentieren | Zeitpunkte, Beobachtungen, Hilfeleistungen und Empfänger der Übergabe zeitnah und sachlich festhalten. Personen eindeutig zuordnen und erforderliche Meldungen über geschützte Wege veranlassen. Korrekturen nachvollziehbar ausführen und unzulässige Parallelablagen vermeiden. | Vollständiger, vertraulich verwahrter Versorgungsnachweis und rechtmäßig adressierte Folgemeldung. |
| Hygiene und Material nachführen | Nach Einsätzen freigegebene Reinigungs-, Desinfektions- und Entsorgungsabläufe ausführen. Verbrauch ergänzen, Verfallsdaten kontrollieren und Geräteauffälligkeiten melden. Erforderliche technische Prüfungen veranlassen, nicht ohne Befähigung selbst bescheinigen. | Wiederhergestellte Einsatzbereitschaft mit gesperrten mangelhaften Mitteln und geklärten Prüfaufträgen. |
| Übungen und Verbesserungen unterstützen | An standortbezogenen Übungen teilnehmen und Ersthelfer im vereinbarten Rahmen praktisch unterstützen. Alarmierungs-, Ausstattungs- und Übergabemängel auswerten. Vorschläge an die verantwortliche Stelle geben und vereinbarte Verbesserungen nachverfolgen. | Dokumentierte Übungen und überprüfte Verbesserungen der betrieblichen Erstversorgung. |