| Auftrag und Zugang klären | Identität, Anliegen und vorgesehene Leistungsart prüfen. Erforderliche Verordnung, Einwilligung und verfügbare Vorinformationen klären. Kosten- und Zugangsfragen über den vereinbarten Verwaltungsweg bearbeiten. Unklare oder außerhalb der Befugnis liegende Aufträge zurückgeben. | Eindeutig abgegrenzter und zulässiger Therapie- oder Präventionsauftrag. |
| Funktionellen Befund erheben | Arbeitsbezogene Beschwerden, Beweglichkeit und relevante Funktionsfähigkeiten im zulässigen Auftrag erfassen. Gegenanzeigen und Warnzeichen beachten. Fehlende medizinische Klärung veranlassen, statt aus unzureichenden Informationen eine eigenständige Krankheitsdiagnose abzuleiten. | Nachvollziehbarer physiotherapeutischer Ausgangsbefund mit benannten Grenzen und Rückfragen. |
| Therapieziele und Vorgehen festlegen | Mit der betroffenen Person erreichbare Funktionsziele vereinbaren. Methoden und Belastung innerhalb der Verordnung oder sonstigen zulässigen Grundlage auswählen. Erwartbaren Ablauf, mögliche Belastungen und alternative Vorgehensweisen verständlich besprechen. | Individueller Behandlungsplan mit überprüfbaren Zielen und informierter Zustimmung. |
| Behandlung sicher durchführen | Geeignete aktive, manuelle oder physikalische Verfahren im nachgewiesenen Kompetenzrahmen anwenden. Reaktionen beobachten und die Ausführung anpassen. Unerwartete Beschwerden, fehlende Verträglichkeit und notwendige Rücksprache unmittelbar bearbeiten. | Fachgerecht erbrachte Behandlung mit dokumentierter Reaktion und begründeter Anpassung. |
| Eigenübungen und Prävention anleiten | Passende Übungen verständlich vermitteln und die sichere Ausführung überprüfen. Belastungsdosierung und Grenzen erklären. Arbeitsplatznahe Bewegungsangebote von individueller Krankenbehandlung trennen und keine medizinisch ungesicherten Wirkungsversprechen abgeben. | Verständliche Übungsanleitung und ein zur Person beziehungsweise Zielgruppe passendes Präventionsangebot. |
| Arbeitsbezogene Funktion beraten | Tätigkeitstypische Bewegungsanforderungen im vereinbarten Rahmen betrachten. Zu Bewegungsabläufen, Belastungswechsel und geeigneten Hilfen beraten. Erforderliche Arbeitsplatzanpassungen an zuständige Funktionen adressieren, ohne technische Schutzmaßnahmen oder ärztliche Entscheidungen zu ersetzen. | Fachlich begründete funktionelle Empfehlungen mit klaren Entscheidungszuständigkeiten. |
| Verlauf dokumentieren und abstimmen | Befunde, Maßnahmen, Reaktionen und Zielerreichung zeitnah festhalten. Fehlenden Fortschritt oder Verschlechterungen fachlich klären. Notwendige Berichte zweckgebunden an berechtigte Empfänger geben und Abschluss oder Fortführung nachvollziehbar begründen. | Geschützte Behandlungsdokumentation mit überprüftem Verlauf und geregelter Weiterbetreuung. |
| Therapiebetrieb qualitätssicher organisieren | Hygiene, sichere Geräteanwendung, Verfügbarkeit und geeignete Raumverhältnisse prüfen. Mangelhafte Geräte sperren, ungeeignete Räume melden und Terminübergaben organisieren. Fortbildungsbedarf sowie Beschwerden auswerten und wirksame Verbesserungen in die Behandlungspraxis übernehmen. | Sicherer Versorgungsablauf mit nachgewiesener Qualifikation und bearbeiteten Qualitätsmängeln. |