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Ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements

DIE ERSTE HILFE AM ARBEITSPLATZ IST EIN UNVERZICHTBARER BESTANDTEIL DES BETRIEBLICHEN GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSMANAGEMENTS, UM IM NOTFALL SCHNELL UND ANGEMESSEN REAGIEREN ZU KÖNNEN

DIE ERSTE HILFE AM ARBEITSPLATZ IST EIN UNVERZICHTBARER BESTANDTEIL DES BETRIEBLICHEN GESUNDHEITS- UND SICHERHEITSMANAGEMENTS, UM IM NOTFALL SCHNELL UND ANGEMESSEN REAGIEREN ZU KÖNNEN

Eine angemessene Erste-Hilfe-Ausstattung sowie die Schulung von Mitarbeitern in Erster Hilfe sind notwendig, um im Ernstfall Leben zu retten und Verletzungen zu minimieren. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Erste-Hilfe-Maßnahmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und regelmäßig überprüft werden, um auf Veränderungen im Betrieb und der Arbeitsumgebung reagieren zu können.

Erste Hilfe Dokumentation

Sofortmaßnahmen bei medizinischen Notfällen

Erste-Hilfe-Schulung im Freien

Erste-Hilfe-Schulung im Freien

Praktische Erste-Hilfe-Demonstration auf einer Wiese.

Im Rahmen von Unfällen, Notfällen und Krisen kommt der Ersten Hilfe im Unternehmen eine ganz besondere Bedeutung bei. Je komplexer die Notfälle sind, umso höher sind die Anforderungen. Deshalb ist es wichtig, an den Schnittstellen zum Betriebsarzt, den örtlichen Krankenhäusern usw. permanent Lösungen für den Ernstfall bereitzuhalten. Man kann also sagen, dass die Erste Hilfe zu den zentralen Bestandteilen einer betrieblichen Organisation und mithin des Facility Managements gehört.

Die Bedeutung für das Facility Management ist deshalb relativ hoch, weil insbesondere durch das Technische Gebäudemanagement gewisse Risiken bezüglich von Notfällen und Havarien bestehen. Darum ist es wichtig, dass bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und bei der Planung von Notfallmaßnahmen eine enge Verbindung hergestellt wird. So müssen sofortiges Verlassen gefährdeter Arbeitsplätze, als auch die aktive Bekämpfung von beispielsweise Bränden und anderen gefährlichen Situationen miteinander einhergehen.

Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe

Wer sich mit den Notfallmaßnahmen im Unternehmen befassen will, muss sich insbesondere mit dem § 22 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ beschäftigen.

Demnach gehören zu den Notfallmaßnahmen im Wesentlichen die folgenden Punkte:

  • aufstellung eines Alarmplanes,

  • eines Fluchtplanes

  • und eines Rettungsplanes

  • sowie einer Brandschutzordnung.

Im Alarmplan wird festgelegt, welche Maßnahmen in Notfällen wie Brand, Unfall, Einbruch, Überfall durchgeführt werden müssen, auch, wie die Erste Hilfe funktioniert. Ein Alarmplan muss öffentlich ausgehängt sein. In der oben genannten DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ regeln die Paragrafen 24-28 die Erste Hilfe. Hier ist auch definiert, welche Einrichtungen und Sachmittel notwendig sind.

So geht es beispielsweise um:

  • Erste Hilfe‐Material

  • Meldeeinrichtungen

  • Geräte zur Rettung und Transportmittel

  • und die Sanitätsräume.

Entsprechend der jeweiligen Verhältnisse muss durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen die Herbeirufung der Ersten Hilfe und deren schnelle Führung zum Unfallort möglich sein. Wenn möglich, sollten Rettungsdienste vom Werkstor zum Unfallort durch Ortskundige geleitet werden.

Die jeweiligen Beschäftigten, die Aufgaben der Ersten Hilfe, der Brandbekämpfung und der Evakuierung zu übernehmen haben, sind definitiv zu bestimmen und zwar nach

  • Anzahl,

  • Ausbildung

  • und Ausrüstung.

Was man für Erste Hilfe benötigt in Abhängigkeit von der Personenzahl

Die Erste Hilfe-Personenanzahl muss in einem bestimmten Verhältnis zu der Gesamtanzahl der Beschäftigten im Unternehmen stehen. Ein weiteres Kriterium für die Anzahl der Ersthelfer ist das Potenzial besonderer Gefahren, die im Unternehmen vorhanden sind. Die Benennung dieser Personen ist insofern mitbestimmungspflichtig, als vor ihrer Benennung der Betriebs- bzw. Personalrat anzuhören ist.

Bezüglich des Personals, welches die Erste Hilfe durchführt, sind folgende Anforderungen zu stellen:

  • Das Erste Hilfe-Personal sollte hauptsächlich aus Ersthelfern und Betriebssanitätern bestehen.

  • Dieses Personal muss so eingewiesen sein, dass es sicher Rettungsgeräte und Rettungstransportwagen handhaben kann.

  • Auch Personen mit einer höheren Ausbildung im Rettungsdienst bzw. in der Medizin können als Erste Hilfe Personen benannt werden. Das können beispielsweise Krankenschwestern, Krankenpfleger, Arzthelfer und andere sein.

Speziell der § 24 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ befasst sich mit dem sachkundigen Transport von verletzten Personen. Falls der Transport von Verletzten nicht durch den öffentlichen Rettungsdienst durchgeführt wird oder durchgeführt werden kann, muss organisiert sein, dass das Personal vor Ort sich über den geeigneten Transport von Verletzten sachkundig informieren kann. So muss beispielsweise eine ständige Verbindung zum Betriebsarzt oder ähnlichen sachkundigen Personen möglich sein. Das hört sich wie selbstverständlich an, ist aber in der Praxis durchaus eine Herausforderung.

Die weiteren Absätze im § 24 informieren über weitergehende Anforderungen, wie zum Beispiel Abs. 6: Über erste Hilfeleistungen müssen Aufzeichnungen angefertigt und fünf Jahre aufbewahrt werden. Hierfür nutzt man ein Verband-Buch (BGI 511-1) oder den Meldeblock (BGI 511-3).

Paragraf 25 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ klärt die Vorhaltung von Meldeeinrichtungen, damit Notrufe unverzüglich abgesetzt werden können. Dabei sollte möglichst das sogenannte „5-W-Schema" angewendet werden:

1-5

Meldung

Beachte

W 1

Wo ist der Notfall?

Ort, Stadtteil, Straße, Hausnummer, Stockwerk

W 2

Was ist passiert?

Kurze Beschreibung der Situation.

W 3

Wie viele Verletzte?

Wichtige Angabe, um genügend Rettungsfahrzeuge einzusetzen

W 4

Welche Art von Verletzungen?

Sind Personen lebensgefährlich verletzt?

W 5

Warten!

Erst auflegen, wenn die Leitstelle das Gespräch beendet.

Die Mitarbeiter/innen zur Ersten Hilfe müssen mindestens wie folgt unterwiesen werden:

  • Erste‐Hilfe‐Organisation

  • Notruf

  • Meldeeinrichtungen

  • Rettungseinrichtungen

  • Erste‐Hilfe‐Personal

  • Ggf. weitere entsprechend der konkreten Situation.

In allen Betriebsteilen und auf Baustellen muss Erste‐Hilfe‐Material bereitstehen, wie beispielsweise:

  • Erste‐Hilfe‐Material im kleinen Verbandkasten nach DIN 13157

  • Im großen Verbandkasten nach DIN 13169

  • Ausstattung mit Verbandskästen in Abhängigkeit von der Belegschaftsanzahl.

Im Konzept für Notfallmaßnahmen ist auch zu berücksichtigen, dass im Unternehmen in der Regel sich eine bestimmte Anzahl von Fremdpersonal aufhält. Für den Notfall sind ebenfalls die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Kräften für die Bergung, Brandbekämpfung usw. jederzeit bereitzuhalten bzw. zur Verfügung zu stellen. An Stellen mit besonders hohem Publikumsverkehr sollen Defibrillatoren installiert sein, die auch durch Laien gefahrlos bedient werden können. (Es wird eine gesteigerte Reanimationsquote durch automatisierte externe Defibrillatoren (AED) beobachtet.)

Ausstattung und Organisation für Notfallsituationen

Neben der Benennung und laufenden Ausbildung von Ersthelfern soll für die Durchführung von Erste Hilfe-Maßnahmen ein entsprechender Raum zur Verfügung stehen.

Dieser muss

  • über die jeweilige Mindestausstattung verfügen

  • zentral gelegen sein, damit der Krankentransport (innerhalb und nach und von außen) gut möglich ist

  • und so angelegt sein, dass Diskretion sichergestellt ist.

Erste-Hilfe-Raum

Erste-Hilfe-Raum

Voll ausgestatteter Erste-Hilfe-Raum für Notfälle.

Über die Erste Hilfe muss an ausreichenden Stellen gut informiert werden.

Erste-Hilfe-Plakate

Erste-Hilfe-Plakate

Notfallinformationen und Rufnummern für Erste Hilfe.

Weitere wichtige Zeichen im Zusammenhang mit Notsituationen und Erster Hilfe müssen an wichtigen Stellen angebracht sein, und die Mitarbeiter müssen sie kennen und im Ernstfall auch befolgen. Das sollte durch regelmäßige Übungen und Gespräche auch immer wieder geübt werden. Solche Schilder nimmt man wegen der sich im Laufe der Zeit einstellenden „Betriebsblindheit“ nämlich bald nicht mehr wahr.

Rettungs- und Sicherheitszeichen

Rettungs- und Sicherheitszeichen

Übersicht der wichtigen Rettungs- und Sicherheitszeichen.

Die Aufwendungen für die Erste Hilfe, die ein Unternehmen betreiben muss, sind in erster Linie abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Naturgemäß werden diese Aufwendungen mit der Beschäftigtenzahl, also steigendem Bedarf größer.

Bedarfsangaben für die Erste Hilfe kann man z.B. entnehmen „ASR A4.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten Erste Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“ bzw. „DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb“.