Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) bilden einen Grundpfeiler für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und sind auf dem neuesten Stand der Medizin und Praxis ausgerichtet. Diese vom Ausschuss für Arbeitsmedizin erstellten Vorschriften bieten Arbeitgebern einen Rahmen, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaft zu gewährleisten und Arbeitsplatzrisiken wirksam zu reduziere
Die arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) spiegeln den aktuellen Stand der Arbeitsmedizin und andere fundierte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wider
Sie werden durch den Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) erarbeitet oder aktualisiert und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
Wenn Arbeitgeber die AMR befolgen, können sie davon ausgehen, dass sie die spezifischen Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) erfüllen. Dies wird als Vermutungswirkung bezeichnet und ist in § 3 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV festgelegt. Sollten Arbeitgeber sich für eine alternative Vorgehensweise entscheiden, müssen sie gewährleisten, dass diese mindestens denselben Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten bietet.
Sie können die veröffentlichten arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) hier als PDF-Datei einsehen, ausdrucken und herunterladen.
Impfungen, präexpositionelle Chemoprophylaxe und Notfallprävention als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach ArbMedVV bei tätigkeitsbedingten Auslandsaufenthalten mit Infektionsgefährdungen