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Bewältigung der Herausforderungen bei Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz

Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz effektiv bewältigen

Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz effektiv bewältigen

Wir erkennen die Komplexität, die den Alkoholmissbrauch umgibt. Dieses Problem, oft verankert in persönlichen, gesellschaftlichen und psychologischen Faktoren, benötigt einen sensiblen und informierten Ansatz. Unser Fokus liegt darauf, Einsichten und Strategien für Betroffene und ihre Angehörigen bereitzustellen. Wir streben danach, eine unterstützende Umgebung zu schaffen, in der Wissen und Mitgefühl den Weg weisen, um dieses drängende Anliegen anzusprechen. Gemeinsam erkunden wir praktische Schritte, basierend auf Expertenmeinungen und realen Erfahrungen, um den Einfluss des Alkoholmissbrauchs zu bewältigen und zu mildern.

Festlegung grundlegender Prinzipien

Auseinandersetzung mit der Sucht

  • Jeder Vorgesetzte ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Teammitglieder nicht unter Alkoholeinfluss zur Arbeit kommen, während der Arbeit oder in Pausen keinen Alkohol konsumieren und keine alkoholischen Getränke auf das Betriebsgelände bringen. Vorgesetzte müssen Teammitglieder, die gegen diese Regeln verstoßen, informieren und sie ermutigen, verfügbare Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Unterstützungsmöglichkeiten sollten gegenüber arbeitsrechtlichen Maßnahmen priorisiert werden.

  • Wir informieren Teammitglieder, die Richtlinien verletzen, über die rechtlichen Konsequenzen und verfügbare Unterstützungsangebote und ermutigen sie, diese Möglichkeiten zu nutzen. Unser Ansatz ist es, Unterstützungsinitiativen gegenüber disziplinarischen Maßnahmen Vorrang zu geben.

Feststellung von Alkoholeinfluss

Es ist nicht möglich, Vorgesetzten eine allgemein gültige Methode zur Verfügung zu stellen, um zu erkennen, ob Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss stehen. Mögliche Anzeichen dafür sind jedoch der Geruch von Alkohol, undeutliche Sprache, langsame Reaktionszeiten, unkoordinierte Bewegungen, aufgeregtes Verhalten, extreme Unruhe, Gleichgewichtsstörungen und nachlässige Arbeit. Diese Anzeichen, die nicht erschöpfend sind, sollten Vorgesetzte dazu veranlassen, zu bewerten und zu entscheiden, ob ein Mitarbeiter tatsächlich unter Alkoholeinfluss steht.

Praktische Maßnahmen

  • Es ist die Verantwortung des Vorgesetzten sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die unter Alkoholeinfluss stehen, sofort von der Arbeit suspendiert und vom Arbeitsplatz sowie vom Gelände entfernt werden.

  • Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, für Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss einen sicheren Heimweg zu gewährleisten. Dies kann durch die Anordnung eines Taxis auf Kosten des Mitarbeiters oder durch die Zuweisung eines zuverlässigen Kollegen geschehen, der den betroffenen Mitarbeiter begleitet. In Notfällen können auch Erste-Hilfe-Stationen Beratungsunterstützung leisten. Vorgesetzte müssen verhindern, dass Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss ihr eigenes oder ein anderes Fahrzeug fahren. Bei Uneinsichtigkeit des Mitarbeiters empfiehlt es sich, mit entsprechenden Abteilungen oder Ausschüssen zu beraten, um über geeignete Maßnahmen zur Entfernung des Mitarbeiters vom Gelände zu entscheiden.

  • Wenn ein Mitarbeiter trotz angebotener Hilfe wiederholt am Arbeitsplatz unter Alkoholeinfluss angetroffen wird, muss dieser Vorfall der nächsthöheren Führungsebene gemeldet werden. Diese entscheidet in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Personalverantwortlichen über geeignete arbeitsrechtliche Maßnahmen. Der Betriebsrat wird informiert.

  • Arbeitsausfälle aufgrund von Alkoholeinfluss werden nicht bezahlt. Die verlorenen Arbeitsstunden müssen schriftlich an die Personalabteilung gemeldet werden.

  • Bei von der Firma organisierten Feiern, egal ob innerhalb oder außerhalb der Räumlichkeiten, mit der offiziellen Anwesenheit eines von der Geschäftsleitung bestimmten Vorgesetzten, muss allen Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung klar kommuniziert werden, wann der offizielle geschäftliche Teil der Feier endet. Jede Teilnahme darüber hinaus erfolgt auf eigenes Risiko der Mitarbeiter.

  • Vorgesetzte sind dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass Mitarbeiter von Fremdfirmen in ihrem Verantwortungsbereich nicht unter Alkoholeinfluss arbeiten und keinen Alkohol auf das Werksgelände bringen. Verstöße sind dem zuständigen Koordinator zu melden, der für Abhilfe sorgen muss.

Suchthilfe im Betrieb

  • Um Sucht vorzubeugen, bildet das Unternehmen Suchtberater aus. Diese Berater unterstützen den Suchtpräventionsprozess innerhalb der Organisation in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, dem Betriebsarzt, Managern, Mitarbeitervertretern, dem Personalmanagement sowie der Suchtarbeitsgruppe. Sie dienen als frühe Anlaufstellen für die Beratung von direkt und indirekt betroffenen Mitarbeitern und Managern und bieten Unterstützung bei der Bewältigung von Suchtproblemen, wobei sie die Vertraulichkeit wahren. Sie sind jedoch nicht für die Bereitstellung von Suchtbehandlungen verantwortlich.

  • Im Rahmen ihrer Aufgaben sind Suchtkrankenhelfer von ihren sonstigen Tätigkeiten freigestellt.

Pfade zur Wiederherstellung

Für Beratung über verfügbare interne und externe Unterstützungsangebote, wie geeignete Methoden zur Ansprache gefährdeter Personen, therapeutische Verfahren und Behandlungsmethoden, können sich Mitarbeiter, Vorgesetzte und Kollegen an den Betriebsarzt oder das Suchthilfeteam wenden. Der Betriebsrat steht ebenfalls für Beratungen zur Verfügung.

Verantwortung des alkoholgefährdeten / -kranken Mitarbeiters

Ein Mitarbeiter, der von Alkoholmissbrauch betroffen oder gefährdet ist, hat die Pflicht, aktiv an seiner Genesung mitzuwirken, indem er entsprechende Maßnahmen ergreift. Die Arbeit unter Alkoholeinfluss gefährdet seine eigenen Ansprüche sowie die seiner Familienangehörigen, die sich aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben, insbesondere bei alkoholbedingten Arbeits- und Wegeunfällen. Verursacht ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss einen Unfall, bei dem ein Arbeitskollege verletzt wird, kann er verpflichtet sein, dem Verletzten sowie dem Sozialversicherungsträger vollen Schadenersatz zu leisten.

Verantwortung des Vorgesetzten

Die personelle Verantwortung des Vorgesetzten umfasst die persönliche Beteiligung an der Lösung von Alkoholproblemen der ihm unterstellten Mitarbeiter. Das Ignorieren von Alkoholproblemen kann erhebliche rechtliche Folgen sowohl für den betroffenen Mitarbeiter als auch für den Vorgesetzten haben. Im Rahmen ihrer personellen Verantwortung und Fürsorgepflicht müssen Vorgesetzte Alkoholprobleme frühzeitig ansprechen.

Haftung des Vorgesetzten

Arbeitsunfälle, die durch Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss verursacht werden, können zu Schadensersatzforderungen und rechtlichen Maßnahmen führen. Vorgesetzte können Konsequenzen erleiden, wenn sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der Mitarbeiter Alkohol konsumiert hat.

Regulierung von Stoffen

Jeder Linienmanager ist verpflichtet, an den internen Schulungen des Unternehmens zu Alkoholproblemen teilzunehmen. Einladungen für diese Sitzungen werden gesondert verschickt.

Andere Rauschmittel

Diese Prinzipien gelten entsprechend, wenn bei Mitarbeitern Auffälligkeiten beobachtet werden, die möglicherweise auf den Einfluss anderer Rauschmittel, einschließlich Medikamenten, zurückzuführen sind.

Hinweis auf weitergehende Regelungen

Neben dieser Richtlinie gelten auch die entsprechenden Abschnitte der Unfallverhütungspolitik und der Arbeitsplatzregelungen