Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Die Einrichtung eines arbeitsmedizinischen Bereichs oder einer Betriebsarztpraxis innerhalb eines Neubauprojekts erfordert eine klare Abgrenzung zwischen den Leistungen des Generalunternehmers (GU) und den Nutzerausbauten. Während der GU die baulichen und technischen Grundvoraussetzungen schafft, erfolgt die spezifische Ausstattung und Anpassung im Rahmen des Nutzerausbaus. Dabei kann auch Bestandsausstattung aus einem vorherigen Standort in den Neubau integriert werden.
Leistungen des Generalunternehmers (GU)
Der GU ist für die bauliche Grundstruktur und die grundlegende technische Erschließung verantwortlich. Dazu gehören:
Errichtung der Räume gemäß den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)
Grundinstallationen der technischen Infrastruktur (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, IT-Anbindung)
Herstellung der Boden-, Wand- und Deckenoberflächen nach Standardvorgaben
Einhaltung arbeitsrechtlicher und hygienischer Mindestanforderungen (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien ASR, Beleuchtung, Belüftung)
Sicherstellung der baulichen Voraussetzungen für die Nutzung als Betriebsarztpraxis
Diese Leistungen stellen die allgemeine Nutzbarkeit des Raumes sicher, ohne dabei spezifische medizinische Anforderungen zu berücksichtigen.
Leistungen im Nutzerausbau (inkl. Bestandsumzug)
Der Nutzerausbau umfasst alle betriebsspezifischen Anpassungen, die über die Standardleistungen des GU hinausgehen. Dazu zählen:
Spezifische Innenausstattung (Trennwände für Untersuchungsräume, Wartebereiche, Empfangstresen)
Medizinische Einrichtungen und Geräte (Untersuchungsliegen, Sehtestgeräte, Audiometer, Impfstationen, Notfallausstattung)
Zusätzliche hygienische Maßnahmen (Desinfektionsstationen, spezielle Waschbecken mit berührungsloser Bedienung)
IT- und Kommunikationssysteme für die medizinische Dokumentation (Schnittstellen zu betriebsärztlichen Softwarelösungen)
Integration bestehender Ausstattung aus einem Bestandsobjekt, wie:
Untersuchungsgeräte, die weiterhin genutzt werden
Spezialisierte Möbel (z. B. Ergonomische Untersuchungsstühle)
Archivierungs- und Dokumentationssysteme
Die Planung und Umsetzung dieser betriebsspezifischen Anpassungen erfolgt durch den Nutzer oder dessen Fachplaner.
Abstimmung in der Werkplanung
Die exakte Abgrenzung zwischen GU- und Nutzerausbau wird in der ausführungsreifen Werkplanung festgelegt. Dabei werden folgende Fragen geklärt:
Welche Leistungen übernimmt der GU standardmäßig?
Welche medizinischen Anforderungen erfordern zusätzliche Nutzerausbauten?
Welche Bestandsausstattung wird übernommen und wie erfolgt die Integration?
Wer ist für Transport, Wiederinbetriebnahme und technische Anpassungen verantwortlich?
Diese klare Abgrenzung stellt sicher, dass sowohl die baulichen als auch die betrieblichen Anforderungen optimal umgesetzt werden, ohne Mehrkosten oder Verzögerungen durch unklare Zuständigkeiten zu riskieren.