Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur ersten Hilfe
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Optimale Ausstattung für Erste-Hilfe-Räume
Wir legen großen Wert auf Arbeitssicherheit, indem wir gut ausgestattete Erste-Hilfe-Räume sowie notwendige Mittel und Einrichtungen bereitstellen. Unser Konzept umfasst leicht zugängliche Verbandskästen und sicherstellt, dass Erste-Hilfe-Räume mit erforderlichen medizinischen Geräten und Materialien ausgestattet sind. Diese Infrastruktur unterstützt eine sofortige und effektive Erste-Hilfe-Reaktion und spiegelt unser Engagement für Gesundheit und Sicherheit wider.
Wesentliche Materialien und Geräte für Notfallsituationen
- Zielstellung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Ressourcen
- Einrichtungen
- Räume und Einrichtungen
- Kennzeichnung
- Abweichende
Strategien zur Erreichung optimaler Arbeitsbedingungen
Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 5 sowie Punkt 4.3 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.
Definition und Umfang der betrieblichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Diese ASR gilt für Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Hinweis:Für die barrierefreie Gestaltung der Erste-Hilfe-Räume sowie Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe gilt die ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“, Anhang A4.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“.
Klare Definitionen für betriebliche Erste-Hilfe-Konzepte
Erste Hilfe umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Verletzten oder Erkrankten
Notfall ist ein Ereignis, das unverzüglich Rettungsmaßnahmen erfordert und Maßnahmen der Ersten Hilfe, des Rettungsdienstes und der ärztlichen Behandlung umfasst.
Notrufist die Meldung eines Notfalls über Meldeeinrichtungen zur Alarmierung des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei.
Mittel zur Ersten Hilfesind Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandmaterial, Hilfsmittel, Rettungsdecke) sowie gemäß Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte (z. B. Automatisierter Externer Defibrillator, Beatmungsgerät) und Arzneimittel (z. B. Antidot), die zur Ersten Hilfe benötigt werden.
Einrichtungen zur Ersten Hilfesind technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, z. B. Meldeeinrichtungen, Rettungstransportmittel und Rettungsgeräte.
Meldeeinrichtungen sind Kommunikationsmittel, um im Notfall unverzüglich einen Notruf absetzen zu können.
Rettungstransportmitteldienen dem fachgerechten, schonenden Transport Verletzter oder Erkrankter zur weiteren Versorgung im Erste-Hilfe-Raum, zum Arzt oder ins Krankenhaus.
Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungensind speziell vorgesehene Räume, in denen bei einem Unfall oder bei einer Erkrankung im Betrieb Erste Hilfe geleistet oder die ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann. Den Erste-Hilfe-Räumen vergleichbare Einrichtungen sind z. B. Rettungsfahrzeuge, transportable Raumzellen (Erste-Hilfe-Container) oder Arztpraxisräume. Als vergleichbare Einrichtungen gelten auch besonders eingerichtete, vom übrigen Raum abgetrennte Erste-Hilfe-Bereiche.
Optimale Bereitstellung von Erste-Hilfe-Materialien
Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.
Tabelle 1: Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen
Betriebsart | Zahl der Beschäftigten | Kleiner Verbandkasten | Großer Verbandkasten |
Verwaltungs und Handelsbetriebe | 1-50 | 1 | - |
51-300 | - | 1 | |
301-600 | - | 2 | |
für je 300 weitere Beschäftigte | - | +1 | |
Herstellungs, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Betriebe | 1-20 | 1 | - |
21-100 | - | 1 | |
101-200 | - | 2 | |
für je 100 weitere Beschäftigte | - | +1 |
Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.
Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
In Arbeitsstätten ist mindestens das Erste-Hilfe-Material entsprechend Tabelle 2 bereitzuhalten.
Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.
Tabelle 2: Inhalt der Verbandkästen
Nr. | Stückzahl | Benennung oder Bezeichnung | Ausführung und Bemerkung | |
---|---|---|---|---|
Großer Verbandkasten | ||||
1 | 1 | 2 | Heftpflaster | 500 cm x 2,5 cm, Spule mit Außenschutz, thermoresistenter Kleber |
2 | 8 | 16 | Wundschnellverband | 10 cm x 6 cm, staubgeschützt verpack |
3 | 4 | 8 | Fingerkuppenverband | staubgeschützt verpackt |
4 | 4 | 8 | Fingerverband | 12 cm x 2 cm, staubgeschützt verpackt |
5 | 4 | 8 | Pflasterstrips | 1,9 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt |
6 | 8 | 16 | Pflasterstrips | 2,5 cm x 7,2 cm, staubgeschützt verpackt |
7 | 1 | 2 | Verbandpäckchen | starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 300 cm x 6 cm mit Kompresse 6 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2 |
8 | 3 | 6 | Verbandpäckchen | starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten; 400 cm x 8 cm mit Kompresse 12 cm x 8 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2 |
9 | 1 | 2 | Verbandpäckchen | starre oder elastische Fixierbinde mit festen Kanten, 400 cm x 10 cm mit Kompresse 12 cm x 10 cm; Saugkapazität: mind. 800 g/m2 |
10 | 1 | 2 | Verbandtuch | 80 cm x 60 cm, Saugkapazität mind. 125 g/m2 Flächengewicht: mind. 90 g/m2 |
11 | 6 | 12 | Kompresse | 10 cm x 10 cm, Saugkapazität mind. 800 g/m2 maximal paarweise steril verpackt |
12 | 2 | 4 | Augenkompresse | 5 cm x 7 cm, Gewicht: mind. 1,5 g/Stück, einzeln steril verpackt |
13 | 1 | 2 | Kälte Sofortkompresse | mindestens 200 cm², ohne Vorkühlung, vorgegebene Lagerbedingungen beachten |
14 | 1 | 2 | Rettungsdecke | mindestens 210 cm x 160 cm, Mindestfoliendicke 12 µm, dauerhaft metallisierte Polyester-folie oder Material mit mindestens gleichwertigen Eigenschaften in Bezug auf Reflexionsvermögen, Temperaturbeständigkeit, nahtlos, mit Aluminium bedampft, Rückseite farbig, staubgeschützt verpackt. |
15 | 2 | 4 | Fixierbinde | 400 cm x 6 cm, einzeln staubgeschützt verpackt |
16 | 2 | 4 | Fixierbinde | 400 cm x 8 cm, einzeln staubgeschützt verpackt |
17 | 2 | 4 | Dreiecktuch | 96 cm x 96 cm x 136 cm, staubgeschützt verpackt |
18 | 1 | 1 | Schere | mindestens 18 cm lang, kniegebogen, nicht rostend |
19 | 2 | 4 | Folienbeutel | Mindestgröße 30 cm x 40 cm, Mindestfoliendicke 45 µm, verschließbar, aus Polyethylen |
20 | 5 | 10 | Vliesstoff-Tuch | mindestens 20 cm x 30 cm, flächenbezogene Masse mind. 15 g/m² |
21 | 4 | 8 | Medizinische Einmalhandschuhe | nahtlos, groß, staubgeschützt verpackt |
22 | 1 | 1 | Erste-Hilfe-Broschüre | Der Informationsgehalt der Broschüre muss mindestens eine „Anleitung zu Ersten Hilfe“ beinhalten. |
23 | 1 | 1 | Inhaltsverzeichnis | - |
Meldeeinrichtungen
Der Arbeitgeber hat in Arbeitsstätten ständig zugängliche Meldeeinrichtungen (z. B. Telefon mit Angabe der Notrufnummern) zum unverzüglichen Absetzen eines Notrufes vorzuhalten.
In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung können besondere Meldeeinrichtungen (z. B. Notrufmelder) erforderlich sein. Sofern es nicht möglich ist, stationäre Meldeeinrichtungen vorzusehen, können auch funktechnische Einrichtungen, z. B. Betriebsfunkanlagen, als Meldeeinrichtung eingesetzt werden. Bei Alleinarbeit können – ggf. auch willensunabhängig wirkende - Personen-Notsignal-Anlagen verwendet werden.
Rettungstransportmittel
Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der inner betrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind.
In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Kranken transport-Hängematten oder Schleifkörbe, vorgehalten werden.
Rettungsgeräte
Rettungsgeräte sind gemäß der Gefährdungsbeurteilung vorzuhalten, wenn in Arbeitsstätten im Falle von Rettungsmaßnahmen besondere Anforderungen bestehen, z. B. bei der Rettung von hochgelegenen Arbeitsplätzen, aus tiefen Schächten oder bei sonstigen schwer zugänglichen Arbeitsplätzen. Geeignete Rettungsgeräte sind z. B. Rettungshubgeräte, Spreizer, Schneidgeräte, Abseilgeräte.
Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich
- in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und
- in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen
Bei besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein (z. B. weitere Räumlichkeiten, ergänzende Ausstattungen).
Für vorübergehend eingerichtete Arbeitsstätten können vergleichbare Einrichtungen (z. B. Erste-Hilfe-Container) genutzt werden.
Ausstattung von Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren
Für Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen sind in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung geeignetes Inventar und Mittel zur Ersten Hilfe und Pflegematerial sowie geeignete Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitzuhalten.
Geeignetes Inventar ist z. B.:
Behältnisse (z. B. Schränke, Koffer) zur getrennten, übersichtlichen und hygienischen Aufbewahrung von Mitteln zur Ersten Hilfe und Pflegematerial,
Spender für Seife, Desinfektionsmittel, Hautschutzmittel und Einmalhandtücher,
Untersuchungsliege mit verstellbarem Kopf- und Fußteil,
Instrumententisch mit Schublade,
Infusionsständer (höhenverstellbar),
Schreibtisch oder vergleichbare Schreibgelegenheit,
Sitzgelegenheit,
Sicherheitsbehälter für spitze und scharfe Gegenstände (z. B. Kanülen) oder
geeignete, getrennte Behältnisse für infektiösen und nichtinfektiösen Abfall.
Geeignete Mittel zur Ersten Hilfe sind z. B.:
Inhalt des großen Verbandkastens (siehe Tabelle 2),
Mittel für Diagnostik (z. B. Blutdruckmessgerät, Bügelstethoskop, Diagnostik leuchte),
Automatisierter Externer Defibrillator (AED),
Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten,
HWS-Immobilisationskragen,
Desinfektionsmaterial oder
Augenspülflasche.
Standards für die visuelle Identifikation in Notfällen
Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räume sind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.
Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ entnommen werden.
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen
Die Mindestanzahl der für Baustellen bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich abweichend von Tabelle 1 aus Tabelle 3.
Tabelle 3: Mindestanzahl der auf Baustellen bereitzuhaltenden Verbandkästen
Betriebsart | Zahl der Beschäftigten | Kleiner | Großer |
---|---|---|---|
Verbandkasten | |||
Baustellen | 1-10 | 1 | - |
11-50 | - | 1 | |
51-100 | - | 2 | |
für je weitere 50 Beschäftigte | - | +1 |
Literaturhinweise
DGUV Information 204-006 Anleitung zur Ersten Hilfe 05/2011
DGUV Information 204-001 Erste Hilfe Plakat 08/2017 (engl. 204-005 Ausgabe 08/2017)
DGUV Information 204-007 Handbuch zur Ersten Hilfe 01/2017
DGUV Information 204-010 Automatisierte Defibrillation im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe 11/2014