Grundbetreuung / Aufgaben
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Grundlegende Gesundheitsdienste und Aufgaben im Facility Management
Unser Schwerpunkt liegt auf der Bereitstellung grundlegender Gesundheitsdienste und der Erfüllung wesentlicher Aufgaben im Bereich Facility Management. Unser Team gewährleistet regelmäßige Gesundheitsbewertungen, Erste-Hilfe-Bereitschaft und präventive Maßnahmen, um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen. Wir legen Wert auf das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch routinemäßige Kontrollen, Notfallvorsorge und Gesundheitsaufklärung, um zur Gesamtproduktivität und Sicherheit der Arbeitsumgebung beizutragen.
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 3 listet zu den Aufgabenfeldern der Grundbetreuung nach Anlage 2 Abschnitt 2 unverbindlich mögliche Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit auf, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz anfallen können.
- Gefährdungsbeurteilung
- Verhaltensprävention
- Unterweisungen
- Aufbauorganisation
- Auswertungen
- Regelwerksverfolgung
- Dokumentation
- Beratung
- Selbstorganisation
Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung
Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
Regelungen zur Durchführung entwickeln
Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
Unterstützung der Führungskräfte
Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen
Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)
Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)
Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)
In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen
Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen
Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen
Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen
Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen
Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten, Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken
Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)
Organisatorische Maßnahmen
Hygienemaßnahmen
Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)
Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen
Wirkungskontrollen durchführen
Durchführung überprüfen
Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen
Auf neue Gefährdungen überprüfen
Z.B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung
Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf
Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen
Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen Sicherheitsdatenblättern usw.
Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen
Bereitstellung erforderlicher PSA
Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung
Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere
Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Entwicklung von Verhaltensregeln
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug
Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten Insbesondere
auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken
auf die Benutzung der PSA hinwirken
Unterstützen insbesondere bei
Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben
Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, ...)
Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. ä.)
Unterstützen insbesondere bei
Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb
Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen
Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich
erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:
Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
Mitwirken bei der Schulung der ErsthelferSchaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigten (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)
Insbesondere unterstützen beim
Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses
Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere
in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)
für Investitions- und Planungsprozesse
für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben
für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)
für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)
für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern
Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei
Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)
Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen
Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)
Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer
Notfallmanagement, Störfallorganisation
Unfallmeldewesen
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle
Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)
Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen
Wegeunfälle
Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Verbesserungsvorschläge
Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur
Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse
Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse
Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
Beobachtung und Auswertung
von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung
der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin bezüglich
des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschließlich menschengerechter Arbeitsgestaltung
Insbesondere bei
Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Prüfung von Geräten nach BetrSichV
Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)
Unterweisung
Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren
Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten
Übertragung von Aufgaben
Kontrollen für Alleinarbeit
Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
Insbesondere zu Themen wie
Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen
Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen
Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen
Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation
Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit