Die DIN EN 15221 geht in ihren Überlegungen zur Verbesserung der Arbeitsmedizin sogar noch einen Schritt weiter. Sie bezieht die Physio- oder manuelle Therapie in die gesundheitsfördernden Maßnahmen der Betriebsangehörigen mit ein.
Die Arbeitsmedizin hat das Ziel, die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern. Dazu gehören sowohl die Vorbeugung von arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken als auch die Behandlung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen. Physiotherapie und manuelle Therapie können ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmedizin sein, insbesondere bei der Behandlung von Verletzungen oder Erkrankungen, die durch die Arbeit verursacht wurden oder durch die Arbeit verschlimmert wurden.
In Deutschland ist es üblich, dass ein Arbeitsmediziner gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit diagnostiziert und behandelt. In einigen Fällen kann dies auch eine Physiotherapie oder manuelle Therapie beinhalten, aber dies ist nicht standardmäßig Teil des Leistungsangebots eines Arbeitsmediziners.
Bei der Gestaltung solcher Gesundheitskonzepte ist es also durchaus „erlaubt“ im Kontext zur Norm auch darüber nachzudenken, ob man - die betrieblichen Möglichkeiten vorausgesetzt - auch Physio- oder manuelle Therapien anbietet. Auf jeden Fall wäre dies ein typisches Projekt, bei dem der Betriebsarzt federführend und beratend wirksam werden kann.