Zunächst kommt es zur sogenannten Arbeitsanamnese. Bei diesem Vorgang wird die Vorgeschichte des Versicherten betrachtet, um die Anzeige auf Berufskrankheit zu prüfen.
Bei der Untersuchung wird festgestellt, welche Belastungen und Einwirkungen während der Arbeit vorhanden waren und inwieweit diese zum Krankheitsverlauf beigetragen haben. Häufig werden hierzu Fragebögen für die Erkrankten und die Unternehmen benutzt.
Die Analyse beinhaltet unter anderem persönliche Gespräche, die Sichtung von Krankenunterlagen, die Betrachtung der Abläufe am Arbeitsplatz, Dokumente über Schadstoffbelastungen, Stellenbeschreibungen, Gefährdungsbeurteilung usw.
Jede auskunftsfähige Person wird bei den Untersuchungen zum Fall der Berufskrankheit mit einbezogen, wie beispielsweise Kollegen, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte und andere.
Kommt die Überprüfungskommission zu dem Schluss, dass eine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt, bleibt weiterhin zu klären, ob die schadhaften Einflüsse aus medizinischer Sicht zur Berufskrankheit geführt haben können. Dazu werden in regelmäßigen Abständen
- der Krankenstand ermittelt
- und das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt.
Die Träger der Unfallversicherung vergeben dafür Gutachtenaufträge an externe Fachärzte aus den verschiedenen Bereichen der Medizin.