04125 3989923  Am Altenfeldsdeich 16, 25371 Seestermühe

Regelmäßige Untersuchung, Gesundheitsprüfung

DIE REGELMÄSSIGE DURCHFÜHRUNG VON GESUNDHEITSPRÜFUNGEN IST UNERLÄSSLICH, UM DIE ARBEITSFÄHIGKEIT UND GESUNDHEIT DER MITARBEITER ZU ERHALTEN

DIE REGELMÄSSIGE DURCHFÜHRUNG VON GESUNDHEITSPRÜFUNGEN IST UNERLÄSSLICH, UM DIE ARBEITSFÄHIGKEIT UND GESUNDHEIT DER MITARBEITER ZU ERHALTEN

Mit gezielten Untersuchungen können mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig erkannt und präventive Maßnahmen eingeleitet werden. Eine effektive Arbeitsmedizin beinhaltet eine systematische und ganzheitliche Betrachtung der Arbeitsbedingungen und der Mitarbeitergesundheit. Durch die Schaffung einer positiven Arbeitskultur und den Einsatz von präventiven Maßnahmen können Unternehmen ihre Mitarbeiter langfristig motivieren und binden.

Regelmäßige Untersuchungsprotokollierung

Regelmäßige Untersuchung, Gesundheitsprüfung

Medizinische Routineuntersuchung

Medizinische Routineuntersuchung

Arzt misst Blutdruck bei Patienten.

Die Berufskrankheiten werden von den Betriebsärzten und den entsprechenden anderen Ärzten gemeldet. Aber auch jeder Krankenversicherte bzw. seine Angehörigen haben die Möglichkeit, das Auftreten von Berufskrankheiten zu melden. Die meldefähigen Berufskrankheiten finden sich in einer Liste, der Berufskrankheiten-Verordnung (siehe oben). Der Unterschied bezüglich der Meldung besteht darin, dass Versicherte melden können, Verantwortliche jedoch melden müssen.

Eine ärztliche Anzeige setzt üblicherweise den folgenden Ablauf in Gang:

  • Zunächst kommt es zur sogenannten Arbeitsanamnese. Bei diesem Vorgang wird die Vorgeschichte des Versicherten betrachtet, um die Anzeige auf Berufskrankheit zu prüfen.

  • Bei der Untersuchung wird festgestellt, welche Belastungen und Einwirkungen während der Arbeit vorhanden waren und inwieweit diese zum Krankheitsverlauf beigetragen haben. Häufig werden hierzu Fragebögen für die Erkrankten und die Unternehmen benutzt.

  • Die Analyse beinhaltet unter anderem persönliche Gespräche, die Sichtung von Krankenunterlagen, die Betrachtung der Abläufe am Arbeitsplatz, Dokumente über Schadstoffbelastungen, Stellenbeschreibungen, Gefährdungsbeurteilung usw.

  • Jede auskunftsfähige Person wird bei den Untersuchungen zum Fall der Berufskrankheit mit einbezogen, wie beispielsweise Kollegen, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte und andere.

  • Kommt die Überprüfungskommission zu dem Schluss, dass eine Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt, bleibt weiterhin zu klären, ob die schadhaften Einflüsse aus medizinischer Sicht zur Berufskrankheit geführt haben können. Dazu werden in regelmäßigen Abständen

    - der Krankenstand ermittelt

    - und das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt.

  • Die Träger der Unfallversicherung vergeben dafür Gutachtenaufträge an externe Fachärzte aus den verschiedenen Bereichen der Medizin.