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Ausschreibung: Nutzerausbau für den Betriebsarzt im Kontext eines GU-Vertrags

Facility Management: Arbeitsmedizin » Strategie » Ausführungsplanung » Ausschreibung: Nutzerausbau

Nutzerausbau für den Betriebsarzt im Kontext eines GU-Vertrags

Nutzerausbau für den Betriebsarzt im Kontext eines GU-Vertrags

Konzept für eine neue Ausschreibung zum Nutzerausbau (innenarchitektonischer und technischer Ausbau) für den Betriebsarzt im Rahmen eines Generalunternehmervertrags (GU)

Die Neuausschreibung des Nutzerausbaus für den Betriebsarzt im Rahmen eines GU-Vertrags erfordert eine sorgfältige Abstimmung zwischen baulichen, medizinischen und hygienischen Anforderungen. Entscheidend ist eine klare Leistungsbeschreibung, denn medizinische Spezifika (Einrichtung, technische Installationen, Hygiene) müssen detailliert definiert werden. Da der GU bereits ein Großprojekt steuert, sollte der betriebsärztliche Ausbau eng in den Bauzeitenplan und die Koordination eingebunden werden. Da es um Gesundheitsuntersuchungen geht, sind Desinfektionsfähigkeit, Raumklima und Datenschutz essenziell. Arbeitsmedizinische Vorschriften, Baurecht, Datenschutz und Brandschutz sind normenkonform umzusetzen

Mit einer sorgfältig geplanten und durchgeführten Ausschreibung sowie professioneller Betreuung während der Ausführungsphase lassen sich Funktionalität, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des neu gestalteten Betriebsarzt-Bereichs optimal in Einklang bringen.

Ausgangssituation und Zielsetzung

Betriebsärztlicher Dienst

  • In vielen Unternehmen, v. a. in industriellen oder größeren Betrieben, ist ein betriebsärztlicher Bereich erforderlich, in dem medizinische Untersuchungen, Beratungen und Vorsorgemaßnahmen erfolgen.

  • Der Betriebsarzt und sein Team benötigen dafür spezielle Räumlichkeiten (Untersuchungszimmer, Wartebereiche, ggf. Labor- und Lagerflächen für medizinisches Material).

Nutzerausbau im Kontext eines GU-Vertrags

  • Ein Generalunternehmer (GU) wurde in der Regel bereits mit dem schlüsselfertigen Neubau oder Umbau eines Gebäudes beauftragt.

  • Der Nutzerausbau für den Betriebsarzt geht über die üblichen Standardleistungen (z. B. reine Büros) hinaus. Er erfordert spezielle medizinische Einrichtungen, erhöhte Hygieneanforderungen und ggf. datenschutzrechtliche Vorkehrungen.

  • Eine Neuausschreibung kann nötig sein, wenn dieser medizinische Ausbau nicht Teil des ursprünglichen Leistungsumfangs war oder erhebliche Zusatz- bzw. Sonderleistungen beinhaltet, die vertraglich neu definiert werden müssen.

Arbeitsmedizinische Vorschriften

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und branchenspezifische Regelwerke (z. B. DGUV-Vorschriften) definieren die Pflichten des Arbeitgebers zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für den Betriebsarzt.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) regelt Gesundheitsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen.

Baurecht und Hygieneanforderungen

  • Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes (z. B. Anforderungen an Fluchtwege, Barrierefreiheit).

  • Hygienestandards für medizinische Räume (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien, DIN- und VDI-Normen zur Raumlufthygiene).

  • Infektionsschutzgesetze und ggf. lokal geltende Hygieneverordnungen, sofern invasive Untersuchungen durchgeführt werden.

Datenschutz (z. B. DSGVO)

  • Der betriebsärztliche Bereich erfasst und verarbeitet sensible Gesundheitsdaten. Daher müssen Datenschutz- und Vertraulichkeitsaspekte (Patienten-/Mitarbeiterdaten) besonders berücksichtigt werden (z. B. separate Serverräume oder spezielle IT-Sicherheitsanforderungen).

Arbeitsschutz & Brandschutz

  • Schutzkonzepte, Flucht- und Rettungspläne; ggf. besondere Löschanlagen, wenn Laborbereiche vorhanden sind.

  • DIN- und VDE-Vorschriften für medizinische Geräte (z. B. DIN EN 60601 für elektrische Sicherheit von Medizinprodukten).

Bauliche Anpassungen

  • Raumaufteilung: Untersuchungszimmer, Wartebereich, Labor- und Lagerraum, eventuell separate Toilettenräume.

  • Ausbau von Wänden und Decken: Schallschutz, Hygieneoberflächen (desinfektionsresistente Materialien), evtl. Nasszellen.

  • Türen und Zugänge: Barrierefrei, blickgeschützt (Diskretionszone), ggf. brandschutz- und strahlenschutzrelevant (z. B. bei Röntgeneinrichtung).

Technische Installationen

  • Heizung/Lüftung/Klima: Besondere Anforderungen an Raumluftqualität (ggf. Unter- oder Überdruckzonen, Filtertechnik).

  • Elektrotechnik und Beleuchtung: OP- oder Untersuchungsleuchten (je nach Leistungsspektrum), Notbeleuchtung im Laborbereich.

  • Medizinische Versorgung: Falls erforderlich, Anschlüsse für medizinische Gase (O², Druckluft), spezielle Steckdosen (Medizinische IT-Netze).

Möblierung und Ausstattung

  • Medizinische Möbel (Untersuchungsliegen, Schränke für Medikamente und Instrumente, Hygienespender).

  • EDV- und IT-Ausstattung: abgesicherte Patientenverwaltung, Verschlüsselung, ggf. Röntgen-/Diagnostik-PC.

  • Büroausstattung (Schreibplatz, Stauraum für Akten etc.) unter Beachtung des Datenschutzes (abschließbare Schränke, Dokumententresore).

Sicherheits- und Hygienekonzept

  • Zutrittskontrollsystem (z. B. nur autorisierte Personen), ggf. getrennte Wartebereiche zur Vermeidung von Menschenansammlungen.

  • Hygieneplan (Desinfektionsmöglichkeiten, spezieller Bodenbelag, leicht zu reinigende Oberflächen).

Vertragliche Ausgangslage

  • Der Generalunternehmer ist in der Regel für den Gesamtbau verantwortlich. Der betriebsärztliche Ausbau könnte als Sonderausstattung oder in Form von Nachträgen hinzukommen.

  • Bei umfassenden Änderungen kann es sinnvoll sein, eine eigenständige Nutzerausschreibung aufzusetzen, wenn die speziellen Anforderungen weit über den Standard-Büroausbau hinausgehen.

Abgrenzung der Leistungen

  • Wer erbringt was? Muss der GU die Fachunternehmen für medizinische Einrichtungen hinzuziehen, oder vergibt der Auftraggeber separat?

  • Schnittstellen: z. B. Bauleitung, Elektroplanung, Sanitärtechnik, IT, Datenschutzbeauftragter.

Ausschreibungsstrategien

  • Nachtrag zum GU-Vertrag: Wenn der GU entsprechende Kompetenz/Subunternehmen hat, kann ein Nachtragsangebot eingeholt werden. Vorteil: Einheitliche Bauleitung, weniger Schnittstellenprobleme.

  • Separates Gewerk / Fachlos: Spezialisierte Betriebe für medizinische Einrichtungen werden direkt vom Auftraggeber beauftragt. Der GU erhält Koordinationspflichten im Rahmen des Hauptbauprojekts.

Bedarfsanalyse und Planung

  • Zusammenarbeit mit Fachplanern (Architekten, Ingenieuren) und medizinischen Beratern (Betriebsarzt, Hygieniker).

  • Erstellung eines Lastenhefts (z. B. Raumprogramm, Funktionsskizzen, technische Ausstattungslisten, Hygienevorgaben).

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

  • Leistungsbeschreibung: Umfasst alle baulichen, technischen und hygienischen Anforderungen (z. B. Bodenbelag antistatisch, medizintechnische Anschlüsse).

  • Planunterlagen: Grundrisse, Schnitte, Detailpläne für Sanitär, Elektro, Lüftung.

  • Besondere Vertragsbedingungen: Garantien, Wartung, Service-Leistungen für medizintechnische Geräte.

Vergabeverfahren

  • Bei öffentlichen Auftraggebern: Einhaltung von VOB/A oder UVgO, ggf. EU-weite Ausschreibung.

  • Bei privaten Auftraggebern: Freie Gestaltung des Verfahrens, häufig jedoch an professionelle Standards angelehnt (Teilnahmewettbewerb, Bieterfragen, Angebotswertung).

Angebotsbewertung

  • Preis vs. Qualität: Medizinische Bereiche stellen oft hohe Anforderungen an Qualität, Hygiene und Langlebigkeit.

  • Referenzen: Unternehmen, die bereits vergleichbare Projekte (z. B. Kliniken, Arztpraxen) realisiert haben.

  • Termintreue: Ggf. Bonus-Malus-Regelung bei Überschreiten der Zeitziele (Inbetriebnahme wichtig).

Zuschlag und Vertragsabschluss

  • Vertragsbedingungen mit detaillierter Leistungsbeschreibung, Zahlungsmodalitäten (Abschlagszahlungen, Meilensteine).

  • Regelung von Gewährleistung, z. B. 2-5 Jahre für Bauleistungen, abweichende Garantien für medizintechnische Installationen.

Koordination mit dem GU

  • Erstellung oder Aktualisierung des Bauzeitenplans: Wann erfolgt der Ausbau? Wie werden Gewerke synchronisiert (z. B. Lüftungs- und Elektroinstallationen für medizinische Geräte)?

  • Baubesprechungen mit GU, Fachplanern und Vertretern des betriebsärztlichen Dienstes (z. B. um Praxisabläufe optimal abzubilden).

Besondere Anforderungen während der Bauphase

  • Sauberkeitsstufen beim Innenausbau, damit keine Kontamination von späteren Hygienezonen stattfindet.

  • Berücksichtigung von Lieferschwierigkeiten bei bestimmten medizintechnischen Komponenten (z. B. Lieferzeiten für Spezialmöbel oder Röntgentechnik).

Abnahmen und Dokumentation

  • Bauabnahme: Prüfung der baulichen und technischen Leistungen, ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen (Brandschutz, Hygiene).

  • Medizinische Abnahme: Insbesondere bei Geräten oder Räumen, die speziellen Normen unterliegen (z. B. Röntgenraum).

  • Dokumentationspflicht: As-Built-Pläne, Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Hygienepläne, Prüfprotokolle.

Inbetriebnahme und Schulung

  • Übergabe an Betriebsarzt und Assistenzpersonal, Einführung in Gerätetechnik, Notfallpläne.

  • Brandschutz- und Evakuierungsübungen spezifisch für den medizinischen Bereich (z. B. Umgang mit bettlägerigen Patienten, falls relevant).

Wartung, Service und Nachträge

  • Ggf. Wartungsverträge für medizintechnische Geräte (jährliche Prüfungen, Kalibrierungen).

  • Anpassung an neue arbeitsmedizinische Vorschriften oder Betriebsbedürfnisse (z. B. Umbau bei steigender Mitarbeiterzahl).

Hygiene und Desinfektion

  • Bei betrieblichen Untersuchungen können infektiöse Situationen auftreten. Deshalb spielt die Material- und Oberflächenauswahl (wischdesinfizierbar, strapazierfähig) eine große Rolle.

  • Raumlufttechnische Anlagen sind sorgfältig auszulegen (ggf. HEPA-Filter, regelmäßige Wartung).

Bei betrieblichen Untersuchungen können infektiöse Situationen auftreten. Deshalb spielt die Material- und Oberflächenauswahl (wischdesinfizierbar, strapazierfähig) eine große Rolle.

  • Durch den Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten ist ein hohes Datenschutzniveau zu gewährleisten (abschließbare Schränke, verschlüsselte IT-Netzwerke, blickgeschützte Monitore).

  • Trennung von öffentlichen und ärztlichen Bereichen, um Diskretion zu garantieren.

Mitarbeiter- und Patientensicherheit

  • Barrierefreier Zugang (Türbreiten, Rampen, Aufzüge), sichere Wegeführung.

  • Berücksichtigung von Ergonomie (z. B. höhenverstellbare Untersuchungsliegen, ausreichend Bewegungsfläche).

Zeitlicher Druck

  • Der Ausbau sollte möglichst parallel zum Baufortschritt realisiert werden, um Mehrkosten zu vermeiden.

  • Mögliche Verzögerungen (Lieferprobleme, Abstimmungsbedarf) frühzeitig einplanen und im Bauzeitenplan abbilden.

Qualitätssicherung und Audits

  • Regelmäßige interne und externe Audits (z. B. durch Arbeitsschutzbehörden, Betriebsräte oder ISO-Zertifizierungen).

  • Lückenlose Dokumentation von verwendeten Materialien, Prüfnachweisen und Sicherheitskonzepten.