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Mustergefährdungsbeurteilung - Allgemeine Aspekte

Facility Management: Arbeitsmedizin » Strategie » Betreiberpflichten » Mustergefährdungsbeurteilung Allgemein

Gefährdungsbeurteilung für die betriebsärztliche Praxis

Gefährdungsbeurteilung für die betriebsärztliche Praxis

Die exemplarische betriebsärztliche Praxis umfasst mehrere räumliche Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen. Dazu zählen ein Wartezimmer, in dem sich Patienten vor ihren Terminen aufhalten, Untersuchungsräume für körperliche Untersuchungen, Impfungen und diagnostische Tests, sowie ein kleines Labor für Blutentnahmen und einfache Analysen. Zudem gibt es ein Büro bzw. Verwaltungsbereich für Dokumentation und Terminplanung, Sanitärbereiche (Toiletten für Patienten und Personal, ggf. ein Waschraum) und ein Lager für medizinische Verbrauchsmaterialien, Medikamente und Reinigungsmittel. Jeder dieser Bereiche hat spezifische Anforderungen an Sicherheit und Hygiene – zum Beispiel muss das Wartezimmer ausreichend Sitzplätze und eine sichere Möblierung bieten, während im Labor besonderer Wert auf Sauberkeit und geordnete Abläufe gelegt wird. Alle Räumlichkeiten sind so gestaltet, dass sie den arbeitsmedizinischen Tätigkeiten gerecht werden und dabei sowohl Mitarbeiter als auch Patienten schützen.

Grundlegendes im Facility Management

Tätigkeiten und Mitarbeitergruppen:

In der Praxis fallen vielfältige Tätigkeiten an, die von unterschiedlichen Mitarbeitergruppen durchgeführt werden. Der Betriebsarzt/Die Betriebsärztin führt hauptsächlich Beratungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Beurteilungen der Arbeitsfähigkeit durch. Dazu gehören etwa Seh- und Hörtests, Blutuntersuchungen oder EKG-Messungen. Medizinische Fachangestellte (MFA) unterstützen den Arzt/die Ärztin bei diesen Aufgaben: Sie empfangen Patienten am Empfang, organisieren die Terminvergabe und Akten, bereiten Untersuchungen vor, nehmen Blut ab, führen einfache Labortests (z. B. Urin-Schnelltests) durch und assistieren bei Impfungen oder Verbänden. Außerdem übernehmen MFAs oft administrative Aufgaben (Dokumentation der Untersuchungen, Abrechnung) und sorgen für die Hygiene im Praxisbetrieb (Desinfektion von Flächen und Instrumenten, Sterilisation von wiederverwendbaren Instrumenten im Autoklav, Aufbereitung von Medizinprodukten). Gegebenenfalls gibt es Laborpersonal (in kleineren Praxen meist nicht eigenständig, die MFA übernimmt Labortätigkeiten) und Reinigungskräfte, die außerhalb der Sprechzeiten Grundreinigung und Abfallentsorgung durchführen. Alle Mitarbeitergruppen – vom Arzt über MFA bis zur Reinigungskraft – müssen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, da ihre Tätigkeiten unterschiedliche Gefahrenquellen mit sich bringen. Auch externe Dienstleister, z. B. Techniker für Medizingeräte-Wartung, sollten mitgedacht werden, wenn sie regelmäßig in der Praxis arbeiten.

Gesetzliche Grundlagen und Normen: Die Gefährdungsbeurteilung stützt sich auf eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Regeln, die in Deutschland den Arbeitsschutz und die Sicherheit im Gesundheitswesen regeln. Zentrale Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das den Arbeitgeber (§ 5 ArbSchG) verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ergänzend konkretisieren Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anforderungen an sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen in Praxisräumen – etwa hinsichtlich Raumgestaltung, Beleuchtung, Belüftung und Sanitäreinrichtungen. Bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gilt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Vorgaben für den sicheren Betrieb und die regelmäßige Prüfung medizinischer Geräte (z. B. EKG-Gerät, Autoklav) macht. Umgang und Lagerung von Gefahrstoffen (z. B. Desinfektionsmittel, Laborreagenzien) unterliegen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – dazu gehören z. B. Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe, Erstellung von Betriebsanweisungen und das Tragen geeigneter Schutzausrüstung. Da in einer betriebsärztlichen Praxis auch mit biologischen Arbeitsstoffen (Blut, Urin, andere Körperflüssigkeiten und möglicherweise Krankheitserregern) umgegangen wird, ist die Biostoffverordnung (BioStoffV) relevant. Sie schreibt Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit möglicherweise infektiösen Materialien vor und orientiert sich an den Risikogruppen der Erreger (in Arztpraxen typischerweise Risikogruppe 2, z. B. Hepatitis-Viren). Die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, insbesondere TRBA 250, geben branchenspezifische Hinweise für den Infektionsschutz im Gesundheitswesen. Weiterhin sind die Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu beachten – z. B. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, welche die Pflichten des Praxisbetreibers bei Unterweisung der Beschäftigten und bei der Unfallverhütung beschreibt. Spezifische berufsgenossenschaftliche Regeln für Arztpraxen (herausgegeben von der BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) bieten praxisnahe Hilfestellungen. Für medizinische Einrichtungen gelten zudem das Medizinproduktegesetz/Medizinprodukterecht (inkl. Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)), welche sicherstellen, dass medizinische Geräte ordnungsgemäß instand gehalten und nur von qualifiziertem Personal bedient werden. Im Bereich Hygiene sind die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und ggf. landesrechtliche Hygienevorschriften verbindlich – zum Beispiel die Pflicht, einen schriftlichen Hygieneplan in der Praxis vorzuhalten, der Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Abfallentsorgung regelt. Zusammen bilden diese gesetzlichen Grundlagen und Normen den Rahmen, innerhalb dessen die Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Sicherheitsmaßnahmen geplant werden.

Identifikation von Gefährdungen

In einer betriebsärztlichen Praxis werden potenzielle Gefährdungen systematisch erfasst. Dabei betrachtet man verschiedene Kategorien von Gefahren, um nichts zu übersehen.

Physische Gefahren (Unfallgefahren)

Physische Gefährdungen umfassen Unfall- und Verletzungsrisiken, die sich aus der Umgebung oder den Tätigkeiten ergeben. Dazu zählen insbesondere Stolper-, Rutsch- und

Sturzgefahren

Im Wartezimmer oder in Fluren können z. B. lose liegende Kabel, hochstehende Teppichkanten oder ausgelegte Fußmatten Stolperfallen darstellen. Glättegefahr durch frisch gewischte Böden oder hereingetragene Nässe (an Regentagen) kann zu Ausrutschen führen. Ebenso können im Lager unsachgemäß gestapelte Kartons oder herumstehende Gegenstände das Risiko erhöhen, dass Mitarbeiter dagegen stoßen oder etwas auf sie herabfallen könnte.

Unzureichende Beleuchtung

in Fluren, Treppenbereichen oder dem Lager stellt ebenfalls eine physische Gefahr dar – schlecht beleuchtete Bereiche erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Fehltritten oder Zusammenstößen, da Hindernisse oder Höhenunterschiede (z. B. eine Stufe) nicht rechtzeitig erkannt werden. Weiterhin sollte auf Türschwellen und Absatzkanten geachtet werden: kleine Höhenunterschiede ohne Markierung sind häufige Ursache für Stolperunfälle. Neben Stolpern und Stürzen gibt es auch Quetsch- und Schnittgefahren im Praxisalltag, etwa wenn man sich an einer Schublade oder Tür einklemmt oder an scharfen Kanten von Büromöbeln oder medizinischen Geräten verletzt. Insgesamt betreffen physische Unfallgefahren vor allem Wartebereich, Flure, Treppen, Eingangsbereiche (für Stolpern/Rutschen) sowie Lager und Arbeitsflächen (für Stoßen, Quetschen, herabfallende Gegenstände).

Ergonomische Belastungen

Ergonomische Gefährdungen entstehen durch ungünstige Körperhaltungen, monotone Bewegungsabläufe oder ungeeignete Arbeitsmittel, die auf Dauer die Gesundheit des Personals beeinträchtigen können. In der betriebsärztlichen Praxis gibt es viele Tätigkeiten im Sitzen: Beispielsweise verbringen MFA und Ärzte viel Zeit am Computer (beim Dokumentieren von Untersuchungsergebnissen oder Verfassen von Gutachten/Berichten). Langes Sitzen auf nicht-ergonomischen Stühlen oder an falsch eingestellten Bildschirmarbeitsplätzen kann zu Rücken- und Nackenschmerzen führen. Gleichzeitig gibt es Tätigkeiten, die langes Stehen erfordern, etwa bei der Betreuung von Patienten in der Sprechstunde oder beim Durchführen von Sehtests und Hörtests. Steharbeitsplätze, die nicht durch Stehhilfen oder Pausen ausgeglichen werden, belasten Beine und Wirbelsäule. Ebenso können häufiges Bücken oder Über-Kopf-Arbeiten (z. B. beim Greifen nach Materialien im hohen Regal im Lager) die Muskulatur und Gelenke beanspruchen. Repetitive Bewegungen und Feinmotorik: Beim Spritzen aufziehen, Blut abnehmen oder Pipettieren im Labor werden ständig ähnliche Handbewegungen ausgeführt; dies kann zu Belastungen der Hand- und Armmuskulatur führen (Stichwort repetitive strain). Auch das Tippen auf der Tastatur über längere Zeit kann bei ungünstiger Handhaltung zu Handgelenksproblemen (z. B. Karpaltunnelsyndrom) beitragen. Nicht zuletzt müssen in einer Praxis gelegentlich Lasten gehoben oder getragen werden – etwa das Heben von Kartons mit Impfstoffen/Verbandsmaterial, das Verschieben mobiler Geräte (EKG, Ultraschallgerät auf Rollständern) oder das Tragen schwerer Patientenakten (falls noch Papierakten benutzt werden). Ohne Schulung in richtiger Hebetechnik oder ohne Hilfsmittel kann dies zu Rückenschäden führen. Insgesamt sind von ergonomischen Belastungen vor allem das Verwaltungspersonal (Computerarbeit), medizinische Assistenzpersonal (Mischung aus sitzender Dokumentation und stehender Patientenbetreuung) und auch der Arzt selbst (Untersuchungen im Stehen, Berichtschreibung im Sitzen) betroffen.

Infektionsrisiken

In einer Arztpraxis – auch wenn es sich um eine arbeitsmedizinische Praxis handelt – besteht stets ein gewisses Infektionsrisiko für das Personal. Die Mitarbeiter kommen in engen Kontakt mit Patienten, die übertragbare Krankheiten haben könnten. Tröpfcheninfektion: Im Wartezimmer oder Sprechzimmer können sich Erkältungs- oder Grippeviren (bzw. Influenza, COVID-19) durch Husten und Niesen ausbreiten, was eine Gefahr für das Praxispersonal darstellt. Besonders in Zeiten erhöhten Aufkommens von Infektionskrankheiten (Grippesaison, Pandemien) muss dieses Risiko bedacht werden. Ein zentraler Infektionsrisikofaktor in der Praxis ist der Umgang mit Blut und Körperflüssigkeiten. Bei Blutentnahmen, Injektionen oder beim Legen von Kanülen besteht die Gefahr von Nadelstichverletzungen: Mitarbeiter können sich an gebrauchten Nadeln oder anderen scharfen medizinischen Instrumenten (Skalpell, Lanzetten) verletzen. Solche Stich- oder Schnittverletzungen sind gefährlich, da sie zur Übertragung von Blutpathogenen wie Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV führen können. Auch beim Umgang mit Urinproben, Speichel (z. B. bei Rachentests) oder anderen Proben besteht ein Infektionsrisiko, wenn diese Materialien Krankheitserreger enthalten. Kontaminierte Oberflächen und Instrumente: Werden Liegen, Türklinken, Arbeitsflächen oder medizinische Geräte nicht regelmäßig desinfiziert, können sich Keime darauf halten und von dort auf Mitarbeiter (oder weitere Patienten) übertragen werden. Zum Beispiel kann ein unzureichend desinfiziertes Stethoskop oder Blutdruckmanschette Keime von einem Patienten zum nächsten tragen. Luftübertragene Erreger stellen eine Gefahr dar, wenn die Praxisräume schlecht belüftet sind – etwa Tuberkulose-Bakterien oder andere Erreger, die über Aerosole übertragen werden, können für Personal ein Risiko sein, insbesondere in kleinen Untersuchungsräumen ohne Luftaustausch. Augen- und Schleimhautkontakte mit Spritzern: Im Labor kann es beim Öffnen von Probenröhrchen oder Zentrifugen zu Spritzern kommen; wenn solche biologischen Flüssigkeiten ins Auge oder auf Schleimhäute gelangen, droht eine Infektion. Insgesamt sind Ärzte und MFA durch ihre Patientenkontakte und den Umgang mit biologischem Material am stärksten den Infektionsgefahren ausgesetzt. Dieses Risiko ist in einer betriebsärztlichen Praxis vielleicht etwas geringer als in einer allgemeinmedizinischen Praxis (da meist gesunde Arbeitnehmer zur Vorsorge kommen), dennoch müssen auch hier z. B. unentdeckt infektiöse Patienten (Hepatitis, HIV) oder plötzlich akut erkrankte Patienten (mit Grippe etc.) einkalkuliert werden.

Chemische Gefährdungen

Im Praxisbetrieb kommen verschiedene Chemikalien zum Einsatz, die gesundheitliche Gefahren bergen können, wenn sie unsachgemäß verwendet werden. Ein Schwerpunkt sind Desinfektionsmittel: Für die Händedesinfektion (Alkohol-basiert), Flächendesinfektion (mittel mit Alkoholen, Aldehyden oder Quartären Ammoniumverbindungen) und Instrumentendesinfektion (ggf. spezielle Lösungen oder im Autoklav Dampfsterilisation) werden chemische Mittel genutzt. Diese Stoffe können bei Hautkontakt reizend oder entfettend wirken – häufige Händedesinfektion kann z. B. zu Hauttrockenheit oder Dermatitis führen. Das Einatmen intensiver Desinfektionsmitteldämpfe (etwa von Flächensprays) kann Atemwege und Augen reizen. Einige Desinfektionsmittel (bspw. solche mit Alkoholen) sind zudem entzündlich/leicht brennbar, was bei unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung ein Brandrisiko darstellt. Neben Desinfektionsmitteln gibt es Laborchemikalien: In einem kleinen Praxislabor werden zwar meist keine hochgefährlichen Chemikalien verwendet, aber Reagenzien für Schnelltests (z. B. Teststreifen, Pufferlösungen) oder Reinigungsmittel für Laborgeräte könnten enthaltene Chemikalien haben, die Allergien oder Vergiftungen verursachen, wenn man sie verschluckt oder längere Zeit einatmet. Auch Reinigungsmittel (für Böden, Sanitärbereich) sind chemische Produkte: Viele enthalten z. B. Chlor, Ammoniak oder Tenside, die bei Mischung oder falscher Anwendung giftige Dämpfe bilden oder Haut und Augen schädigen können. Die Lagerung von Gefahrstoffen im Praxislager ist ein Punkt: Werden z. B. Desinfektionsmittel in großen Kanistern bevorratet, müssen diese sicher aufbewahrt werden (nicht in der Nähe von Hitzequellen, dicht verschlossen, ggf. belüfteter Schrank), um Leckagen oder Dampfentwicklung zu vermeiden. Medikamente sind in der Regel kein großes chemisches Risiko für Mitarbeiter, da sie in fertigen Dosierungen vorliegen – jedoch können Zytostatika oder spezielle Arzneimittel (falls in der Arbeitsmedizin z. B. Drogenersatzmittel gehandhabt werden) durchaus gefährlich beim Hautkontakt sein. Insgesamt betreffen chemische Gefährdungen vor allem MFA und Reinigungskräfte, die mit den Reinigungs- und Desinfektionsmitteln direkt umgehen. Aber auch der Arzt kann z. B. beim Desinfizieren vor Injektionen oder im Labor mit diesen Stoffen in Kontakt kommen. Wichtig ist zu erkennen, dass selbst alltägliche Chemikalien wie Alkoholreiniger bei falschem Umgang zu Unfällen (Verätzungen, Vergiftungen) führen können.

Psychosoziale Belastungen

Psychosoziale Gefährdungen beziehen sich auf Stressfaktoren und emotionale Belastungen, die die mentale Gesundheit der Mitarbeiter beeinflussen können. In einer betriebsärztlichen Praxis herrscht oft Zeitdruck: Es müssen viele Untersuchungen innerhalb einer begrenzten Sprechzeit durchgeführt werden, zusätzlich Telefonate mit Unternehmen oder das Ausfüllen von Berichten. Dieser hohe Arbeitsdruck kann zu chronischem Stress führen. Arbeitsunterbrechungen und Multitasking (gleichzeitig Telefon bedienen, Patienten annehmen, Dokumentation führen) belasten die Konzentration und können zu Fehlern führen, was wiederum psychisch belastet. Der Umgang mit Patienten kann emotional fordernd sein – auch wenn es in der Arbeitsmedizin meist um Vorsorge geht, können trotzdem Notfälle oder akute Erkrankungen auftreten (z. B. entdeckt man im Rahmen einer Untersuchung eine ernsthafte Krankheit beim Patienten). Die Konfrontation mit schwerwiegenden Diagnosen oder das Überbringen ungeplanter schlechter Nachrichten an einen Patienten (etwa dass er arbeitsunfähig ist oder spezielle Maßnahmen benötigt) können emotionale Belastungen verursachen. Außerdem kann der Umgang mit schwierigen Patienten stressen: Beispielsweise reagieren manche Patienten ungehalten, wenn sie auf eine Untersuchung warten müssen, oder zeigen Aggression – etwa ein Mitarbeiter eines Unternehmens, der gegen seinen Willen zur Eignungsuntersuchung geschickt wurde, könnte ungehalten auftreten. Solche Situationen erfordern von Mitarbeitern Deeskalationsfähigkeit und können Angst oder Anspannung hervorrufen. In seltenen Fällen besteht sogar ein Risiko körperlicher Übergriffe oder Gewalt durch fremde Personen im Praxisbereich – auch dies zählt zu psychosozialen Gefährdungen, die zwar wenig wahrscheinlich, aber nicht auszuschließen sind. Ein weiterer Aspekt ist Burnout-Gefahr bei dauerhafter Überlastung: Wenn Personal ständig Überstunden macht oder unterbesetzt arbeitet, steigt die Wahrscheinlichkeit für Erschöpfung, Frustration und längerfristige psychische Erkrankungen. Psychosoziale Risiken betreffen das gesamte Team: Ärzte wie MFA können von Stress und hohem Verantwortungsdruck betroffen sein, ebenso Verwaltungskräfte beim Umgang mit anspruchsvollen administrativen Aufgaben.

Elektrische Gefährdungen

In einer modernen Arztpraxis sind zahlreiche elektrische Geräte im Einsatz, sodass elektrische Gefährdungen sorgfältig berücksichtigt werden müssen. Medizinische Geräte wie EKG, Ergometer, Ultraschallgerät, Laborzentrifuge oder ein Sehtestgerät werden über Strom betrieben. Wenn ein Gerät defekt ist oder Kabel beschädigt sind, besteht die Gefahr eines elektrischen Schlags für das Personal oder Patienten. Beispielsweise könnte ein defektes Stromkabel an einem Blutdruckmessgerät blanke Stellen aufweisen – berührt man dies, kann Strom durch den Körper fließen (Körperdurchströmung) und zu Verletzungen oder im schlimmsten Fall tödlichem Stromschlag führen. Auch Bürogeräte (Computer, Drucker) sowie Beleuchtungseinrichtungen sind Stromverbraucher, die bei Kurzschluss oder fehlerhafter Installation Risiken bergen. Mehrfachsteckdosen und Überlastung: Wenn viele Geräte an einer Steckdose betrieben werden, kann es zur Überlastung und Überhitzung kommen, was neben Stromschlaggefahr auch einen Brand auslösen kann. Unsachgemäße Handhabung elektrischer Anlagen – z. B. mit feuchten Händen einen Stecker ziehen, oder private ungeprüfte Elektrogeräte im Pausenraum – erhöhen das Unfallrisiko. Besonders heikel ist Strom in feuchter Umgebung: In Behandlungsräumen mit Waschbecken oder im Sanitärbereich darf medizinisches Elektrogerät nur benutzt werden, wenn spritzwassergeschützt, da Wasser die Leitfähigkeit erhöht (Gefahr von Kurzschlüssen oder Stromunfällen). Ferner muss bedacht werden, dass Defibrillatoren oder andere Notfallgeräte vorgehalten werden könnten; diese müssen funktionstüchtig und regelmäßig geprüft sein, da ihr Versagen im Ernstfall lebensgefährlich wäre. Zwar sind alle medizinischen Geräte in der Regel nach strengen Normen (z. B. ISO-Normen, VDE-Prüfzeichen) gebaut, dennoch entstehen elektrische Gefährdungen, wenn Wartung und Prüfung nicht eingehalten werden. Daher zählen elektrische Anlage und Geräteprüfung zu den vorbeugenden Maßnahmen, aber als Gefährdung ist festgehalten: Elektrischer Strom kann bei Fehlfunktionen erhebliche Gesundheitsschäden verursachen. Das Praxispersonal, insbesondere jene, die Geräte bedienen (MFA, Ärzte, auch Reinigungskräfte beim Abstauben der Geräte), sind potenziell betroffen. Zusätzlich bedeutet ein elektrischer Defekt oft auch Ausfall wichtiger Systeme (Licht, EDV, Medizingeräte), was indirekt weitere Gefahren erzeugen kann (z.B. Ausfall der EDV im Notfall, Dunkelheit bei Stromausfall -> erhöhte Unfallgefahr).

Brandschutz und Notfallmanagement

Brandgefahren sind in einer Praxis zwar nicht so ausgeprägt wie in Industriebetrieben, aber dennoch vorhanden. Ein elektrischer Defekt an Geräten oder Überlastung von Steckdosen kann einen Schwelbrand oder Kurzschluss auslösen, der sich zu einem offenen Feuer entwickeln kann. Entzündliche Materialien sind in Praxen durchaus zu finden: Alkohollösungen (Desinfektionsmittel) verdampfen leicht und bilden brennbare Dämpfe, Papierakten oder Einmalhandschuhe und Papierhandtücher bieten Brennstoff. Eine achtlos stehen gelassene brennende Kerze (beispielsweise in der Adventszeit im Wartezimmer) wäre eine unnötige Brandquelle. Auch elektrische Heizgeräte oder Wasserkocher im Personalbereich können bei Fehlbedienung Feuer fangen. Deshalb muss die Brandgefahr als Gefährdung identifiziert werden. Rauchentwicklung kann ebenfalls Gefahr bringen – z. B. wenn etwas schmort, werden giftige Rauchgase frei, die eingeatmet werden könnten. Eng mit dem Brandschutz verknüpft ist das Notfallmanagement, also die Vorbereitung auf verschiedene Notfälle im Praxisbetrieb. Ein wichtiger Aspekt: Gibt es einen Brand oder einen anderen Notfall, müssen Alarmierungswege und Fluchtwege klar sein. Fehlen entsprechende Vorkehrungen (wie markierte Notausgänge, Feuerlöscher, Rauchmelder, Evakuierungspläne), stellt das Fehlen selbst eine Gefährdung dar, da im Ernstfall Panik oder Verzögerungen lebensbedrohlich werden können. Notfallmanagement bezieht sich aber nicht nur auf Feuer: In einer Arztpraxis könnte z. B. ein Patient einen medizinischen Notfall erleiden (Herzinfarkt, anaphylaktischer Schock nach Impfung). Wenn das Personal hierfür nicht geschult ist oder Notfallausrüstung (Notfallkoffer, Sauerstoff, Defibrillator) fehlt, sind sowohl Patient als auch Personal gefährdet. Zudem gehören Unfälle im Praxisumfeld (z. B. ein Mitarbeiter verletzt sich schwer beim Sturz) ebenfalls zu Notfallszenarien, auf die vorbereitet sein muss. Insgesamt werden unter dieser Kategorie alle Gefährdungen zusammengefasst, die mit Bränden, Explosionen, Evakuierungen oder medizinischen Notfällen zu tun haben. Das Personal ist hier sowohl direkt gefährdet (durch Rauch, Feuer, Panik) als auch indirekt, wenn kein Plan besteht, wie man sich in Sicherheit bringt oder Hilfe leistet.

Hygiene und Entsorgung medizinischer Abfälle

Eine eigene Gefährdungskategorie in medizinischen Einrichtungen betrifft Hygiene und den Umgang mit medizinischen Abfällen. Wenn Hygienestandards nicht eingehalten werden, drohen Infektionen – für Patienten, aber eben auch für die Beschäftigten. Mangelhafte Händehygiene (z. B. wenn Mitarbeiter vergessen, sich nach Patientenkontakt oder vor aseptischen Tätigkeiten die Hände zu desinfizieren) erhöht das Risiko, Krankheitserreger zu übertragen oder selbst aufzunehmen. Ebenso stellt fehlende oder unzureichende Schutzausrüstung bei Reinigungsarbeiten (z. B. keine Handschuhe beim Wischen von kontaminierten Flächen) ein Risiko dar. Oberflächendesinfektion und Instrumentenaufbereitung müssen konsequent durchgeführt werden: Eine Gefährdung besteht, wenn Instrumente (wie etwa Ohrenspülungskits, Verbandszubehör, Mehrwegblutdruckmanschetten) nicht gemäß Hygieneplan gereinigt und steril gelagert werden – Keime könnten sich ausbreiten und Personal bei der nächsten Nutzung infizieren. Abfallentsorgung birgt konkrete Verletzungs- und Infektionsgefahren: Unsachgemäß entsorgte spitze oder scharfe Gegenstände (Kanülen, Lanzetten, Skalpelle) können jemanden stechen oder schneiden. Wenn etwa eine gebrauchte Nadel irrtümlich in einem normalen Mülleimer landet und eine Reinigungskraft hineingreift, besteht akute Verletzungs- und Infektionsgefahr. Daher gelten gebrauchte Kanülen, Einwegskalpellklingen etc. als Sonderabfall (infektiöser bzw. verletzungsgefährlicher Abfall) und müssen in stichfesten Behältern gesammelt werden. Eine Gefährdung liegt auch vor, wenn diese Vorschriften missachtet werden. Weiterhin muss kontaminierter Abfall (z. B. blutige Tupfer, gebrauchte Handschuhe, Laborprobenreste) getrennt und sicher gelagert werden, bis er entsorgt wird – geschieht dies nicht, kann es zu Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder mikrobiologischen Risiken kommen. Fehlende Hygienepläne oder -kontrollen sind ebenfalls als Gefährdung zu sehen, weil sie dazu führen können, dass schleichend Standards sinken (z. B. Putzpläne nicht eingehalten werden, wodurch Infektionsketten möglich werden). Insgesamt betreffen Hygiene- und Entsorgungsgefährdungen in erster Linie medizinisches Personal und Reinigungskräfte, aber indirekt auch die Gesundheit aller Anwesenden. Die Identifikation dieser Gefahren ist wichtig, um mit klaren Regeln dagegenzuwirken.

Beurteilung der Gefährdungen

Nach der Identifikation aller relevanten Gefahrenquellen erfolgt die Risiko-Beurteilung. Dabei wird für jede Gefährdung abgeschätzt, wie hoch das Risiko ist – in der Regel als Funktion der Eintrittswahrscheinlichkeit (Wie oft oder wie wahrscheinlich tritt ein schädigendes Ereignis ein?) und der Schwere des möglichen Schadens (Wie gravierend wären die Folgen für die Gesundheit oder Sicherheit?). In einer betriebsärztlichen Praxis bietet es sich an, die Risiken pro Arbeitsbereich oder pro Gefährdungskategorie zu bewerten. Man kann hierfür z. B. eine Risikomatrix nutzen, in der man jeder Gefahr eine Einstufung gibt, etwa gering, mittel oder hoch.

Beschreibung der Gefahrenquellen und betroffene Bereiche

Zunächst wird jede erkannte Gefährdung konkreter beschrieben und den Arbeitsbereichen zugeordnet, in denen sie vorkommt. Zum Beispiel: “Stolperfallen durch Kabel oder Schemel im Wartezimmer und Flur”, “Nadelstichverletzung bei Blutabnahme im Untersuchungsraum/Labor”, “Chemikalienexposition durch Flächendesinfektionsmittel im Behandlungszimmer und Lager” usw. Für jede dieser Gefahrenquellen wird festgehalten, wer oder welche Tätigkeit besonders betroffen ist. So wird klar, dass etwa die Stolpergefahr im Wartezimmer vor allem Patienten und Personal im allgemeinen Durchgang betrifft, während eine Nadelstichverletzung primär das medizinische Personal beim Durchführen der Maßnahme bedroht.

Bewertung der Risiken (Eintrittswahrscheinlichkeit und Schweregrad)

Im nächsten Schritt erhält jede Gefährdung eine Bewertung. Hierbei wird systematisch überlegt: Wie wahrscheinlich ist es, dass dieser Unfall oder Schaden eintritt? Und wenn er eintritt, wie schwerwiegend sind die Konsequenzen?

Praxisbeispiele der Facility Management-Bewertung

  • Stolper- und Rutschgefahr (Wartezimmer/Flure): Die Eintrittswahrscheinlichkeit kann als mittel eingeschätzt werden – insbesondere in Stoßzeiten mit vielen Patienten oder wenn nicht ständig auf Ordnung geachtet wird, ist es realistisch, dass jemand stolpert. Die potenzielle Schwere der Verletzung reicht von leicht (Prellungen, Verstauchungen) bis schwer (Knochenbrüche, Kopfverletzungen bei Sturz). Insgesamt ergibt sich ein mittleres Risiko, da zwar ernsthafte Verletzungen möglich sind, diese aber durch gute Organisation vermeidbar und im Normalfall nicht lebensbedrohlich sind.

  • Nadelstichverletzungen (Blutentnahme, Injektionen): Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist dank etablierter Sicherheitsmaßnahmen (Benutzung von Einmalmaterial, Sicherheitskanülen, Routine im Umgang) relativ gering, da solche Unfälle selten vorkommen sollten. Allerdings ist nie auszuschließen, dass eine Unachtsamkeit oder Hektik doch zu einer Verletzung führt. Die Schwere im Schadensfall ist potenziell sehr hoch, da eine Blutkontaktverletzung zur Übertragung von schweren Erkrankungen (HIV, Hepatitis) führen kann, die im schlimmsten Fall lebenslang wirken oder lebensbedrohlich sind. Daher wird das Risiko trotz niedriger Wahrscheinlichkeit als hoch eingestuft. Diese Gefährdung erhält eine hohe Priorität, da bereits ein einzelner Vorfall gravierende Folgen hätte.

  • Infektionsrisiko durch Tröpfchen/Aerosole (Patientenkontakt, z. B. Grippe): Hier ist die Eintrittswahrscheinlichkeit in Zeiten normaler Erkrankungswellen mittel bis hoch (Praxispersonal wird erfahrungsgemäß häufig mit Erkältungsviren konfrontiert). Die Schwere variiert mit dem Erreger – meist leicht bis mittel (vorübergehende Erkrankung, z. B. Erkältung, aber evtl. Arbeitsausfall), in Ausnahmefällen schwer (z. B. COVID-19 mit schwerem Verlauf). Insgesamt wird dieses Risiko als mittel bewertet. Es ist nicht so dramatisch wie Nadelstiche, aber deutlich häufiger im Alltag und erfordert daher konsequente Schutzmaßnahmen (Hygiene, ggf. Impfungen, siehe Maßnahmen).

  • Chemische Gefährdung durch Desinfektionsmittel: Wahrscheinlichkeit: hoch, da täglich Desinfektionsmittel eingesetzt werden (ständige Exposition). Schwere: meist gering (Hautirritation, leichte Atemwegsreizung), in seltenen Fällen mittel (allergische Reaktion, Verätzung bei Konzentraten). Insgesamt niedrig bis mittel – das Risiko ist relativ gut beherrschbar durch Schutzmaßnahmen, aber man sollte darauf achten (besonders um chronische Hautschäden durch ständige Chemikalienexposition zu vermeiden).

  • Ergonomische Belastung (z. B. Rückenschmerzen durch langes Sitzen oder Heben): Wahrscheinlichkeit über einen langen Zeitraum hoch, da nahezu alle Mitarbeiter regelmäßig sitzende oder stehende Tätigkeiten ausüben. Schwere: mittel, meist schleichend (Muskelverspannungen, chronische Schmerzen, selten ernsthafte Wirbelsäulenerkrankungen). Dies ergibt ein mittleres Risiko, da zwar keine akute Lebensgefahr besteht, aber die Belastung langfristig zu Ausfallzeiten und gesundheitlichen Einschränkungen führen kann.

  • Psychosoziale Belastung (Stress, Überlastung): Wahrscheinlichkeit: mittel bis hoch (abhängig von Arbeitsorganisation; Phasen hoher Arbeitsbelastung sind regelmäßig gegeben). Schwere: mittel, kann zu Erschöpfung, Burnout oder psychischen Erkrankungen führen, jedoch meist nach längerer Einwirkzeit. Das Risiko wird als mittel angesehen. Es erfordert Aufmerksamkeit, um chronische Probleme zu vermeiden und Arbeitszufriedenheit zu erhalten.

  • Elektrounfall durch defektes Gerät: Wahrscheinlichkeit: sehr gering, da Geräte geprüft und solche Unfälle selten sind. Schwere: sehr hoch (Stromunfälle können tödlich sein oder Brände auslösen). Dieses Szenario wird vom Risiko her als mittel betrachtet – in Zahlen würde man es als seltenes, aber gravierendes Risiko einstufen, was bedeutet, dass präventive Maßnahmen (regelmäßige Prüfung, FI-Schutzschalter etc.) zwingend erforderlich sind, um die ohnehin geringe Eintrittswahrscheinlichkeit weiter zu minimieren.

  • Brandfall: Wahrscheinlichkeit: sehr gering (bei ordnungsgemäßem Betrieb), Schwere: sehr hoch (Lebensgefahr, Totalschaden möglich). Unkontrolliertes Feuer ist ein höchst kritisches Ereignis, aber die Wahrscheinlichkeit wird durch bestehende Brandschutzmaßnahmen niedrig gehalten. Daher verbleibt ein Restrisiko im mittleren Bereich – es gilt dennoch als prioritäres Thema, weil die Folgen so drastisch sein können, dass man hier nichts dem Zufall überlassen darf (auch rechtlich vorgeschrieben, Brandschutz sicherzustellen).

Priorisierung von Gefährdungen im Facility Management

Nach dieser Bewertung wird jede Gefährdung einer Prioritätsstufe zugeordnet. Hohe Risiken (rot markiert, z. B. Nadelstichverletzungen, gravierende Hygienemängel oder fehlende Brandschutzvorkehrungen) müssen sofort und vorrangig angegangen werden, da hier dringender Handlungsbedarf besteht. Mittlere Risiken (gelb, z. B. ergonomische Belastungen, allgemeine Infektionsgefahr) sind ebenfalls zu behandeln, allerdings nachrangig oder mit mittelfristigem Zeithorizont – sie dürfen nicht ignoriert werden, sollten aber angemessen priorisiert werden. Niedrige Risiken (grün, z. B. kleinere chemische Reizungen oder seltene Eventualitäten) müssen beobachtet und mit Basismaßnahmen kontrolliert werden; sie haben zunächst eine geringere Dringlichkeit. Diese Priorisierung hilft der Praxisleitung, Ressourcen gezielt einzusetzen: Zuerst die wichtigsten Gefahren abstellen bzw. minimieren, ohne die anderen vollständig zu vernachlässigen. Wichtig ist auch festzustellen, wo bereits Schutzmaßnahmen bestehen und wie wirksam sie sind – dies wird in der Beurteilung ebenfalls berücksichtigt. Ein Risiko, das dank vorhandener Maßnahmen unter Kontrolle ist (z. B. Brandgefahr bei voll ausgestatteter Praxis mit Rauchmeldern, Feuerlöscher, etc.), wird anders bewertet als ein ungeschütztes Risiko. Dokumentiert wird am Ende, welche Gefährdungen als wesentlich gelten und in welcher Reihenfolge Maßnahmen ergriffen werden sollen.

Maßnahmen zur Gefahrenminderung

Auf Grundlage der Risikobeurteilung werden Schutzmaßnahmen festgelegt, um die identifizierten Gefährdungen zu beseitigen oder zumindest auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Dabei folgt man dem Prinzip des Maßnahmenhierarchie (TOP-Prinzip): Technische Maßnahmen zuerst (Gefahren an der Quelle minimieren oder eliminieren), Organisatorische Maßnahmen als Ergänzung oder wenn Technisches allein nicht reicht, und schließlich Persönliche Schutzmaßnahmen, um den einzelnen Mitarbeiter zu schützen, wo Risiken verbleiben.

Technische Maßnahmen

  • Ergonomische Arbeitsplatzausstattung: Anschaffung von ergonomischen Möbeln und Geräten, um körperliche Belastungen zu reduzieren. Beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische und Bürostühle mit Lendenwirbelstütze für Bildschirmarbeitsplätze, damit MFA und Ärzte im Wechsel sitzen/stehen und die Sitzhaltung verbessern können. In den Behandlungsräumen sollten höhenverstellbare Untersuchungsliegen vorhanden sein, sodass das Personal rückenschonend mit Patienten arbeiten kann (Patienten nicht heben müssen, sondern Liege fährt hoch/runter). Fußstützen oder Stehhilfen können an Arbeitsplätzen mit langem Stehen (Empfang, Laborbank) bereitgestellt werden, um die Belastung der Beine zu mindern.

  • Verbesserung der Räumlichkeiten: Beseitigung baulicher Gefahrenquellen. Zum Beispiel können Bodenbeläge rutschhemmend ausgeführt oder rutschfeste Matten an Eingängen ausgelegt werden, um Ausrutschen zu verhindern. Stolperkanten sollten technisch beseitigt oder deutlich markiert werden – niedrige Türschwellen können etwa durch Rampen oder optische Markierungen entschärft werden. Die Beleuchtung ist ggf. zu optimieren: Ausreichend helle Lampen in Fluren, Treppen und Arbeitsbereichen installieren, blendfreie Arbeitsplatzbeleuchtung am Schreibtisch und im Labor bereitstellen. Wo möglich, sollte für gute Lüftung gesorgt werden – entweder durch regelmäßiges Fensteröffnen (Organisationssache) oder technische Anlagen (Raumlufttechnische Geräte, Luftreiniger mit HEPA-Filter in Wartezimmern zur Reduktion von Aerosolen), um Infektionsrisiken zu senken.

  • Sichere Medizingeräte und Elektroinstallationen: Alle elektrischen Geräte müssen den Sicherheitsstandards entsprechen. FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutz) in den Stromkreisen der Praxis stellen sicher, dass bei einem Kurzschluss/Fehlerstrom das Gerät sofort vom Netz getrennt wird, bevor ein gefährlicher Schlag entsteht. Regelmäßige technische Prüfungen (nach DGUV Vorschrift 3) der medizinischen und elektrischen Geräte durch eine Elektrofachkraft sind essenziell – so werden defekte Kabel, beschädigte Gerätegehäuse etc. frühzeitig erkannt und repariert. Defekte Geräte sind sofort außer Betrieb zu nehmen, bis sie repariert oder ersetzt sind. Im Labor oder Behandlungsraum kann man technische Vorrichtungen nutzen, wie z. B. automatische Sicherheitskanülen und -lanzetten, die nach Gebrauch die Nadelspitze selbsttätig abdecken, um Stichverletzungen praktisch auszuschließen. Auch abschließbare Abwurfbehälter für Kanülen sind technische Hilfsmittel: robuste, stichfeste Boxen, die nah am Entstehungsort (z. B. direkt im Behandlungszimmer) montiert sind, damit Nadeln sofort entsorgt werden können. Darüber hinaus sind Medizingeräte mit geprüfter Qualität zu verwenden – z. B. Geräte mit CE-Kennzeichnung und regelmäßiger Wartung nach Herstellerangaben, um Fehlfunktionen vorzubeugen. Sollte in der Praxis Röntgendiagnostik betrieben werden (in einer betriebsärztlichen Praxis seltener der Fall, aber möglich für Lungenchecks), sind technische Strahlenschutzmaßnahmen wie Abschirmungen, Bleiwände oder Abstandshalter einzuhalten.

  • Brandschutz-Technik: Installation von geeigneten Brandmeldern/Rauchmeldern in den Räumlichkeiten, damit ein entstehender Brand sofort detektiert wird. Vorhalten von Feuerlöschern an strategischen Punkten (z. B. ein CO₂- oder Schaum-Löscher im Flur und in der Nähe des Labors, wo Chemikalien sind). In Bereichen mit empfindlicher Elektronik kann ein CO₂-Löscher sinnvoll sein, da er rückstandsfrei löscht. Feuerlöschdecken könnten in Personalbereichen (z. B. Küche/Teeküche) für Kleinbrände verwendet werden. Elektrische Anlagen so gestalten, dass Überlast vermieden wird (ausreichend Steckdosen installieren, geprüfte Mehrfachstecker mit Abschaltung verwenden). Gegebenenfalls Notbeleuchtung für den Fall eines Stromausfalls installieren, damit Fluchtwege beleuchtet bleiben.

  • Hygienetechnik: Für gute Hygiene sollten technische Hilfsmittel bereitstehen, z. B. Spender für Desinfektionsmittel an allen relevanten Punkten (Eingang, Behandlungsräume, Labor) – diese sollten berührungslos funktionieren (Sensorarmaturen), um Kreuzkontamination zu verhindern. Sterilisationsgeräte (Autoklav) und Reinigungsgeräte (Instrumentenwaschgeräte, Ultraschallbad) müssen auf dem aktuellen Stand sein, um Instrumente sicher aufzubereiten. Eventuell ist ein abschließbarer Abfallbehälter oder Kühlschrank zur Zwischenlagerung infektiöser Abfälle sinnvoll, falls diese nicht täglich abgeholt werden – so wird verhindert, dass Unbefugte Zugriff haben oder dass bei sommerlichen Temperaturen Keime wachsen/ Geruch entsteht.

Organisatorische Maßnahmen

  • Arbeitsabläufe und Prozesse: Optimierung der Praxisorganisation, um Gefährdungen zu minimieren. Dazu gehört ein klarer Hygieneplan, der schriftlich festlegt, wer wann welche Reinigungs- und Desinfektionsaufgaben durchführt (z. B. Desinfektion der Liegen nach jedem Patienten, tägliche Wischdesinfektion aller Arbeitsflächen, wöchentliche Grundreinigung, etc.). Reinigungs- und Desinfektionsintervalle sind so festzulegen, dass Infektionsrisiken minimal bleiben. Ebenso wichtig ist ein durchdachter Abfallentsorgungsplan: z. B. tägliches Entfernen der vollen Sharps-Boxen in einen Zentralbehälter, Abholung durch einen Entsorgungsdienst in regelmäßigen Abständen; strikte Trennung von medizinischem Abfall und Hausmüll. Arbeitsabläufe sollten auch Überlastung vorbeugen – etwa durch Terminplanung: Pufferzeiten einbauen, damit Personal nicht dauerhaft im Hetzmodus arbeitet, und ggf. die Anzahl Patienten pro Stunde begrenzen, um Qualität und Ruhe zu gewährleisten. Bei bestimmten Tätigkeiten (z. B. Laborarbeit mit Chemikalien oder langen PC-Sitzungen) können Arbeitsrotationen oder Pausen eingeführt werden, damit einzelne Mitarbeiter sich erholen oder zwischen stehender und sitzender Tätigkeit wechseln können (Wechselbelastung).

  • Unterweisung und Schulung: Alle Mitarbeiter müssen regelmäßig in Arbeitsschutzthemen unterwiesen werden. Das umfasst z. B. jährliche Sicherheitsunterweisungen über Stolpergefahren, richtiges Heben und Tragen (Rückenschule), Brandschutzübungen (Bedienung von Feuerlöschern, Verhalten im Brandfall, Sammelpunkt), Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Arbeitsunfällen (inkl. Umgang mit dem Notfallkoffer und AED). Im Bereich Infektionsschutz sind Schulungen zur Händehygiene, Umgang mit persönlicher Schutzkleidung und Verhalten bei Nadelstichverletzungen (Stichwort Meldeweg, Postexpositionsprophylaxe) essenziell. Auch Umgang mit Gefahrstoffen sollte in Unterweisungen abgedeckt sein: Mitarbeiter lernen, Sicherheitsdatenblätter zu lesen, was im Notfall (z. B. Chemikalie ins Auge) zu tun ist, und wie man Chemikalien richtig lagert/mischt. Für den psychosozialen Bereich können Schulungen zu Stressbewältigung oder Deeskalationstechniken (im Umgang mit aggressiven Personen) angeboten werden. Neue Mitarbeiter erhalten eine Einarbeitung, die alle relevanten Sicherheitsaspekte der Praxis einschließt (inkl. Zeigen der Fluchtwege, Vorstellung des Hygienekonzepts, etc.).

  • Wartungs- und Prüfpläne: Organisatorisch muss sichergestellt sein, dass medizinische Geräte regelmäßig gewartet werden (nach Herstellervorgabe oder gesetzlicher Vorgabe, z. B. EKG alle x Jahre prüfen lassen, Autoklav mit technischer Sicherheitskontrolle). Ebenso braucht es einen Prüfplan für elektrische Betriebsmittel (regelmäßige DGUV 3 Prüfungen durch Fachfirma, z. B. alle 1-2 Jahre je nach Gerät). Die Praxisleitung oder ein Beauftragter führt eine Prüfmittelakte oder Kalender, damit keine Fristen versäumt werden. Die Feuerlöscherwartung (üblicherweise alle 2 Jahre) und Wartung von Rauchmeldern (Batteriewechsel, Funktionstest) müssen ebenfalls organisiert werden.

  • Arbeitszeiten und Pausenregelung: Um psychosozialen Belastungen entgegenzuwirken, sollte die Praxisleitung auf angemessene Arbeitszeiten achten. Überstunden sind möglichst zu begrenzen; es sollte feste Pausenzeiten geben, in denen Mitarbeiter sich erholen können (und diese Pausen auch einhalten dürfen). Gegebenenfalls ist die Einrichtung von Wechselmodellen sinnvoll (z. B. MFA wechseln sich stündlich zwischen Telefon/Empfang und Laborarbeit ab, damit kein monotones oder überforderndes Arbeiten stattfindet).

  • Notfallmanagement und Notfallplan: Organisatorisch wird ein Alarmplan erstellt, der regelt, was bei bestimmten Notfällen zu tun ist. Beispielsweise: Bei Feuer Alarmierung der Feuerwehr, Evakuierungsablauf (wer hilft ggf. Patienten, wer prüft Räume, wo ist der Sammelplatz draußen). Für medizinische Notfälle sollte ein Notfallprotokoll vorliegen: welcher Mitarbeiter ruft den Notarzt, wer bringt den Notfallkoffer, usw. Regelmäßige Notfallübungen (Feueralarmübung einmal jährlich, Durchspielen eines medizinischen Notfalls mit Team) stellen sicher, dass im Ernstfall alle Handgriffe sitzen.

  • Dokumentation und Feedback: Einführung eines Systems, um Vorfälle, Beinahe-Unfälle oder Beschwerden zu dokumentieren. Zum Beispiel ein Meldeblock oder digitales Meldeformular, in dem Mitarbeiter eintragen können, wenn z. B. sie beinahe gestürzt wären (damit man die Stolperfalle identifiziert) oder wenn ein Patient aggressiv war. Diese Informationen werden regelmäßig ausgewertet, um daraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Ebenso sollten Checklisten geführt werden (für tägliche Raumkontrolle, wöchentliche Lagerprüfung auf Ordnung etc.), sodass organisatorisch nichts vergessen wird.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge für das Personal: Obwohl es sich hier um eine betriebsärztliche Praxis handelt, muss auch das eigene Personal arbeitsmedizinisch betreut werden. Organisatorisch sollte also sichergestellt sein, dass Mitarbeiter der Praxis die nötigen Vorsorgeuntersuchungen erhalten. Beispielsweise Angebotsvorsorge nach ArbMedVV für Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z. B. Impf-Beratung, Antikörpertiter-Bestimmung bei Hepatitis B) oder bei Bildschirmarbeit (Sehtest) und ggf. Pflichtvorsorge bei Röntgenstrahlen (falls zutreffend). Diese Vorsorge kann von einer externen Arbeitsmedizinerin durchgeführt werden, falls der eigene Arzt dies nicht selbst übernehmen kann (Eigenbetreuung muss in solchen Fällen formal geregelt sein).

Persönliche Schutzmaßnahmen

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Das Tragen geeigneter PSA wird in Situationen verlangt, wo technische/organisatorische Maßnahmen einen Rest-Risiko lassen. In der Praxis gehört dazu vor allem Schutzkleidung und -handschuhe bei infektiösen oder chemischen Risiken. Medizinische Einmalhandschuhe (latexfrei, nitril) sind bei Blutentnahmen, im Labor und bei Reinigungstätigkeiten Pflicht, um vor Kontamination oder chemischen Reizungen zu schützen. Schutzkittel oder Dienstkleidung (wie Kasacks) schützen die Privatkleidung und Haut vor Spritzern; bei potenziell infektiösem Material können auch flüssigkeitsabweisende Einmalkittel sinnvoll sein. Mund-Nasen-Schutz (medizinische Maske) oder bei Bedarf FFP2-Masken werden getragen, wenn Infektionsgefahr durch Tröpfchen/Aerosole besteht – z. B. im Umgang mit Patienten mit Atemwegssymptomen oder bei bestimmten Laborarbeiten, die Aerosole freisetzen. Schutzbrillen bzw. Gesichtsschutz sollten verfügbar sein und bei Tätigkeiten mit Spritzgefahr (z. B. Zentrifuge öffnen, Reinigen eines blutigen Instruments) genutzt werden, damit Augen und Schleimhäute geschützt bleiben. Gegebenenfalls gehören auch Einmalüberschuhe oder Haarnetz zur PSA, wenn strikte Reinheitsbereiche eingerichtet sind (in normalen Praxen eher selten, außer im Mini-OP). Für den Umgang mit stärkeren Chemikalien (z. B. Reinigungsmittelkonzentrate) sollten Chemikalien-Schutzhandschuhe und ggf. eine Schutzbrille getragen werden, um Verätzungen zu vermeiden. Auch das Tragen von festem, geschlossenem Schuhwerk mit rutschfester Sohle ist eine persönliche Schutzmaßnahme – so sind die Füße sowohl gegen umkippende Gegenstände als auch gegen Ausrutschen besser geschützt (in vielen Praxen gibt es daher Vorgaben für geeignetes Schuhwerk des Personals).

  • Impfungen und Gesundheitsschutz: Ein wesentlicher persönlicher Schutz für medizinisches Personal sind Schutzimpfungen. Die Mitarbeiter sollten die von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen für Gesundheitsberufe erhalten. Insbesondere die Hepatitis-B-Impfung ist wichtig für alle, die mit Blut zu tun haben, da sie vor einer schweren Blutübertragbaren Infektion schützt. Weitere empfohlene Impfungen können Influenza (Grippe) jährlich sein, um sich und Patienten vor Ausfällen durch Grippe zu schützen, und (wie jüngst relevant) COVID-19-Impfungen. Je nach Praxisprofil könnten auch Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (falls nicht immun) relevant sein, da in medizinischen Einrichtungen Masernschutz gesetzlich vorgegeben ist (Masernschutzgesetz verlangt Immunitätsnachweis für Personal). Durch diese Impfprävention wird das persönliche Erkrankungsrisiko deutlich reduziert. Zudem sollte der Arbeitgeber anbieten, dass Mitarbeiter arbeitsmedizinische Vorsorge in Anspruch nehmen, z. B. regelmäßig ihre Antikörpertiter überprüfen lassen (um Impfschutz sicherzustellen) oder bei gesundheitlichen Beschwerden frühzeitig ärztlichen Rat suchen können – dies fördert den individuellen Schutz.

  • Verhalten und Arbeitsweise: Jeder Mitarbeiter trägt persönlich dazu bei, die Gefährdungen gering zu halten, indem er sich an Sicherheitsregeln hält und gesundheitsbewusst arbeitet. Dazu gehört konsequente Händehygiene (eine persönliche Maßnahme: regelmäßig und korrekt Hände waschen/desinfizieren, um sich selbst zu schützen), kein Essen/Trinken in Laborbereichen (um orale Aufnahme von Keimen/Chemikalien zu verhindern), sowie das richtige Verhalten bei Nadelstichvorfällen (sofortige Wundversorgung, Meldung, Arztkonsultation für Prophylaxe – dies muss den Mitarbeitern eingebläut sein). Auch Stressmanagement ist letztlich eine persönliche Maßnahme: Mitarbeiter werden ermutigt, auf Warnsignale des Körpers zu achten, Pausen zu nehmen, Entspannungstechniken zu nutzen. Der Arbeitgeber kann das fördern, indem er z. B. kurze gemeinsame Entspannungsübungen anbietet oder externe Kurse (Autogenes Training, Achtsamkeit) zur Verfügung stellt, aber letztlich muss der Einzelne mitwirken. Beim Heben und Tragen schwerer Lasten ist die persönliche Umsetzung der Hebetechniken wichtig (aus den Knien heben, nicht mit rundem Rücken) – Schulung hilft, aber der Mitarbeiter muss es anwenden. PSA richtig tragen ist ebenfalls eine persönliche Verantwortung: Die beste Schutzausrüstung nützt nichts, wenn sie nicht oder falsch getragen wird (z. B. Maske unter der Nase). Daher wird von jedem erwartet, die angebotenen Schutzmittel auch konsequent zu nutzen. Eine Kultur der Eigenverantwortung und des Mitdenkens soll gefördert werden – zum Beispiel, dass jeder Mitarbeiter kleinere Gefahren (wie verschüttetes Wasser am Boden) sofort selbst beseitigt oder meldet, ohne abzuwarten.

Verantwortlichkeiten und Umsetzung

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und der daraus abgeleiteten Maßnahmen erfordert klare Verantwortlichkeiten.

Rollen im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

  • Praxisleitung (Arzt/Ärztin als Arbeitgeber): Die oberste Verantwortung liegt bei der Leitung der Praxis. Sie ist gesetzlich verpflichtet, für den Schutz der Beschäftigten zu sorgen und die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Praxisleitung muss alle notwendigen Ressourcen bereitstellen, damit Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden können (z. B. Budget für Anschaffung von Ergonomiemöbeln oder PSA, Zeit für Schulungen einräumen). Sie erlässt Betriebsanweisungen und Dienstanweisungen für sicheres Arbeiten, beispielsweise eine Anweisung zum Tragen von Schutzkleidung bei bestimmten Tätigkeiten. Außerdem überwacht sie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und spricht Mitarbeiter an, wenn Mängel festgestellt werden. Die Praxisleitung unterschreibt und verantwortet die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. In der täglichen Umsetzung sollte die Leitung als Vorbild agieren – z. B. selbst Schutzhandschuhe tragen, die Regeln einhalten – um die Bedeutung des Themas zu unterstreichen.

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa): Falls die Praxis eine externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt hat (in vielen kleinen Betrieben wird eine externe SiFa auf Stundenbasis hinzugezogen, gemäß DGUV Vorschrift 2), unterstützt diese Person fachkundig bei der Gefährdungsbeurteilung und berät zur Umsetzung der Maßnahmen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft bei der Auswahl der richtigen Technik (z. B. Bewertung ob ein neuer Autoklav sicher ist), schult die Mitarbeiter in Arbeitsschutzthemen und prüft regelmäßig den Stand der Arbeitssicherheit in der Praxis. Sie ist dafür zuständig, der Praxisleitung Verbesserungsvorschläge zu machen und auf die Einhaltung der Vorschriften zu drängen. Auch die Organisation der notwendigen Prüfungen (elektrische Anlagen, Feuerlöscher) kann in Absprache mit der Leitung über die SiFa laufen.

  • Hygienebeauftragte/r: In vielen Arztpraxen wird intern eine/r der MFA als Hygienebeauftragte/r benannt. Diese Person kümmert sich speziell um die Einhaltung der Hygienestandards. Aufgaben sind z. B. das Aktualisieren des Hygieneplans, Überwachung der Reinigungsprotokolle, Kontrolle der Vorräte an Desinfektionsmitteln und Sterilgut sowie Schulung der Kollegen in Hygienefragen (z. B. korrekte Desinfektionstechniken). Die/der Hygienebeauftragte achtet darauf, dass z. B. Autoklav-Validierungen vorgenommen werden, dass Sterilisationsindikatoren geprüft und dokumentiert werden, und dass bei Hygienebegehungen (falls durch Gesundheitsamt oder BG) alle Anforderungen erfüllt sind. Sie/Er berichtet der Praxisleitung über etwaige Probleme (z. B. wenn vermehrt Hygieneabweichungen auftreten) und schlägt Korrekturmaßnahmen vor. In Bezug auf Gefährdungsbeurteilung bringt die/der Hygienebeauftragte die Expertise ein, um Infektions- und Hygienerisiken korrekt zu bewerten und passende Maßnahmen (z. B. neue Desinfektionsverfahren oder Schutzimpfungen) mit zu planen.

  • Weitere Verantwortlichkeiten: Je nach Größe der Praxis können noch weitere Rollen verteilt sein. Zum Beispiel kann es einen Strahlenschutzverantwortlichen (bei Röntgenanlagen, oft der Arzt selbst oder speziell ausgebildet) geben, der für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften verantwortlich ist. Ein Datenschutzbeauftragter (bei sehr sensiblen Patientendaten und entsprechender Mitarbeiterzahl) achtet auf IT-Sicherheit und Patientendaten – dieser Aspekt tangiert zwar nicht direkt die physische Gefährdungsbeurteilung, ist aber im erweiterten Sinne Arbeitsschutz (Schutz vor Datenpannen und dem Stress, den sie verursachen könnten). In Sachen Brandschutz kann ein Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden (in kleinen Praxen meist 1-2 Personen mit einem Kurzlehrgang), der im Brandfall die Erstmaßnahmen einleitet und jährliche Löschübungen mitmacht. Außerdem sollten Ersthelfer benannt werden (in einer Arztpraxis sind natürlich alle medizinisch ausgebildet, aber es ist formal dennoch sinnvoll festzulegen, wer bei Mitarbeiter-Unfällen Erste Hilfe leistet – meist der Arzt, wenn er verfügbar ist, sonst eine MFA). Jeder Mitarbeiter hat letztlich Mitverantwortung, die Schutzregeln umzusetzen und auf Gefahren hinzuweisen – diese Verantwortung wird in Unterweisungen betont und in der Praxis gelebt, indem ein offenes Meldesystem für Gefährdungen herrscht.

Dokumentation und regelmäßige Überprüfung

Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen lückenlos dokumentiert werden. Das bedeutet, es gibt ein schriftliches Gefährdungsbeurteilungs-Dokument, in dem pro identifizierter Gefahr die Bewertung und die beschlossenen Schutzmaßnahmen festgehalten sind. Ebenfalls wird dokumentiert, wer für welche Maßnahme verantwortlich ist und bis wann sie umgesetzt sein soll. Nachdem Maßnahmen durchgeführt wurden, vermerkt die Praxisleitung (oder SiFa) dies in der Dokumentation. Diese Unterlagen müssen jederzeit verfügbar sein (bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder die BG). Zusätzlich sollten Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Hygiene etc. schriftlich aushängen bzw. ausliegen, die den Mitarbeitern im Alltag als Leitfaden dienen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess – daher hat die Praxisleitung dafür zu sorgen, dass regelmäßige Überprüfungen stattfinden. In der Regel wird mindestens einmal jährlich im Team oder mit der Fachkraft zusammen die Wirksamkeit der Maßnahmen geprüft: Wurden alle geplanten Schritte umgesetzt? Gab es Unfälle oder Beinahe-Unfälle, die auf Lücken hindeuten? Stimmen aktuelle Arbeitsbedingungen noch mit der Bewertung überein? Dieses Review kann im Rahmen einer Teambesprechung oder eines Arbeitsschutzausschusses (falls Praxis >20 Beschäftigte, ansonsten informell im kleinen Team) geschehen. Erkenntnisse daraus (z. B. “Stolperfalle Teppich immer noch vorhanden”) führen zu Aktualisierungen im Maßnahmenplan.

Schulungspläne und Unterweisungen:

Um die nachhaltige Umsetzung zu gewährleisten, wird ein Schulungsplan erstellt, der alle vorgeschriebenen und sinnvollen Unterweisungen aufführt. Zum Beispiel: Hygieneschulung alle 6 Monate, Arbeitsschutz-Unterweisung jährlich im Januar, Brandschutzübung jedes Jahr im Herbst, Ersthelfer-Auffrischung alle 2 Jahre. Neue Mitarbeiter erhalten sofort bei Arbeitsantritt eine Sicherheits- und Hygieneeinweisung (diese wird dokumentiert mit Unterschrift). Die Praxisleitung oder SiFa bereitet dafür Unterweisungsunterlagen vor, ggf. mit Checklisten zum Abhaken der besprochenen Themen.

Dokumentation dieser Unterweisungen:

z. B. in Form von unterschriebenen Teilnahmeprotokollen, die in den Personalakten aufbewahrt werden. So kann jederzeit nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter informiert und angeleitet wurden. Die Zuständigkeit für die Organisation der Schulungen liegt meist bei der Praxisleitung, die Durchführung kann delegiert werden (Hygienebeauftragte schult zu Hygiene, SiFa zu Arbeitsschutz allgemein etc.). Letztlich muss aber die Leitung kontrollieren, dass alle Mitarbeiter geschult sind. Auch das Thema PSA-Ausgabe und -Benutzung wird in Unterweisungen immer wieder angesprochen, um sicherzustellen, dass jeder weiß, welche Schutzausrüstung wann zu tragen ist und wo sie bereitliegt.

Wirksamkeitskontrolle und Anpassungen

Damit die Gefährdungsbeurteilung immer aktuell und effektiv bleibt, sind laufende Kontrollen und Anpassungen notwendig.

PDCA-Zyklus im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz

  • Regelmäßige Evaluierung: In festgelegten Abständen (üblicherweise jährlich, bei höherem Risiko evtl. häufiger) wird geprüft, ob die implementierten Maßnahmen den gewünschten Effekt haben. Dies kann mittels Begehungen der Praxis erfolgen, bei denen z. B. die SiFa oder Praxisleitung anhand einer Checkliste kontrolliert, ob z. B. alle Feuerlöscher zugänglich sind, ob kein Stolpermaterial herumliegt, ob die Beleuchtung ausreichend ist, etc. Auch Mitarbeiterbefragungen oder -gespräche sind hilfreich: man fragt nach, ob z. B. die neuen Stühle Rückenschmerzen reduziert haben, oder ob noch Probleme bestehen. Insbesondere im psychosozialen Bereich kann man anonymisiert die Zufriedenheit oder Stresslevel abfragen, um herauszufinden, ob Maßnahmen (wie besserer Pausenplan) Wirkung zeigen.

  • Kennzahlen und Aufzeichnungen: Falls verfügbar, werden Unfallzahlen, Fehlzeiten und Gesundheitsdaten analysiert. Beispielsweise schaut man, ob es im letzten Jahr Nadelstichvorfälle gab; wenn ja, wurde etwas daraus gelernt und geändert? Oder man vergleicht Krankheitsausfälle durch Erkältungen – haben sich diese vermindert seit Einführung von Masken in Grippezeiten? Diese Fakten geben Hinweise auf die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen. Beinahe-Unfälle sollten ebenso betrachtet werden – jedes gemeldete Ereignis (z. B. "fast gestolpert über Kabel") ist ein Signal, ob eine Gefahrenquelle noch besteht.

  • Anpassung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Wenn bei der Überprüfung festgestellt wird, dass gewisse Risiken nicht ausreichend minimiert wurden, müssen zusätzliche oder andere Maßnahmen ergriffen werden. Die Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation wird entsprechend aktualisiert. Zum Beispiel, stellt man fest, dass trotz neuer Kabelkanäle immer noch Kabel im Weg liegen (weil vielleicht neue Geräte hinzugekommen sind), dann wird die Maßnahme angepasst oder erweitert (z. B. zusätzliche Bodensteckdosen installieren, oder Funkverbindungen nutzen um Kabel zu reduzieren). Oder falls eine neue Gefährdung entstanden ist – etwa die Praxis schafft ein neues Gerät an (z. B. Laser zur Hautscreening) – dann muss sofort eine neue Beurteilung für diese Gefahr durchgeführt und ins Dokument aufgenommen werden. Änderungen im Team (neue Mitarbeiter, Schwangerschaft einer Mitarbeiterin mit Mutterschutz-spezifischen Gefährdungen etc.) erfordern ebenfalls eine Anpassung. Organisatorische Veränderungen (neue Öffnungszeiten, mehr Patientenaufkommen) könnten psychosoziale Belastungen erhöhen, was wiederum nachjustiert werden muss.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Die Praxis strebt an, das Sicherheits- und Gesundheitsniveau ständig zu heben. Dies bedeutet auch, über den Tellerrand zu schauen: Gibt es neue Technologien oder Hilfsmittel, die Gefahren reduzieren könnten? Zum Beispiel, wenn es neue ergonomische Instrumente gibt (vielleicht ein neues digitales Dokumentationssystem, das Papierkram vermindert und ergonomischer ist) oder bessere PSA (leichtigere schnittfeste Handschuhe) – dann werden solche Innovationen geprüft und bei Eignung eingeführt. Ein anderer Aspekt ist die Fehlerkultur: Mitarbeiter sollen aktiv Verbesserungsvorschläge einbringen dürfen. Wenn z. B. eine MFA bemerkt, dass ein Arbeitsablauf unsicher ist, kann sie einen Vorschlag machen, wie es besser geht. Diese Mitarbeiterbeteiligung fördert kontinuierliche Verbesserung und Akzeptanz der Maßnahmen.

  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Anforderungen und technischer Entwicklungen: Das rechtliche Umfeld im Arbeitsschutz und Gesundheitswesen ändert sich gelegentlich. Die Praxisleitung (mit Unterstützung der SiFa/Betriebsarzt) hält sich auf dem Laufenden über neue Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien. Wird z. B. die BioStoffV geändert oder gibt es neue RKI-Empfehlungen (wie jüngst zu COVID-19), so wird geprüft, ob die Gefährdungsbeurteilung entsprechend ergänzt werden muss. Technische Entwicklungen – etwa neu verfügbare Impfstoffe, neue Desinfektionsmittel mit besserer Verträglichkeit, modernere Geräte mit eingebauten Sicherheitsfunktionen – werden nach Möglichkeit umgesetzt, um das Risiko weiter zu senken. Man kann auch Erfahrungswerte aus anderen Praxen oder Branchen übernehmen (Benchmarking in Arbeitssicherheit). Wichtig ist, dass spätestens alle paar Jahre (z. B. alle 2-3 Jahre, spätestens jedoch alle 5 Jahre laut Empfehlung) eine vollständige Durchsicht der Gefährdungsbeurteilung erfolgt, selbst wenn nichts Außergewöhnliches passiert ist. Dabei wird geschaut, ob die bisherigen Einschätzungen noch stimmen oder ob sich schleichend Dinge geändert haben.