Fitness-Center im Unternehmen
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Fitness-Dokumentation im Unternehmen
Fitness-Center im Unternehmen
Arbeitnehmer werden in Deutschland immer älter. Damit steigen auch die Ausfalltage wegen Krankheit, und weil das ein teures Geschäft ist, haben auch Firmen in Deutschland erkannt, welche Vorteile die Integration von Fitnesskonzepten in ihr betriebliches Gesundheitsmanagement hat. Begonnen wurde damit in den USA, wo Betriebe schon seit Jahren in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Schließlich müssen die laufenden Kosten weitergezahlt werden, obwohl von den erkrankten Mitarbeitern keine Leistungen erbracht werden, also sollen die Mitarbeiter lieber gesund bleiben.
So stellen immer mehr Firmeninhaber gemeinsam mit ihren Beauftragten für das betriebliche Gesundheitsmanagement Überlegungen an, wie sie die Entwicklung verbessern können.
Eine schon länger existierende Methode ist die Zusammenarbeit mit Anbietern von Kursen für Stressabbau und Entspannung. Die Einrichtung einer Fitnesslösung für die Mitarbeiter im Betrieb hat für den Arbeitgeber gleich mehrere Vorteile. Einige ergeben sich aus den positiven körperlichen, emotionalen und mentalen Effekten des Trainings selber. Die Mitarbeiter werden dadurch leistungsfähiger und können bessere und mehr Arbeitsleistung erbringen.
Vorteile für den Arbeitgeber
Alle Faktoren haben langfristig erhebliche wirtschaftliche Vorteile für den Arbeitgeber. Die Ausfalltage wegen Krankheit und Verletzung sinken. Insbesondere für klein- und mittelständische Betriebe ist das eine hohe finanzielle Entlastung.
Es lassen sich also die folgenden Vorteile nennen:
Positive körperliche, emotionale und mentale Beeinflussung der Leistungsfähigkeit durch Training
Erbringung besserer und mehr Leistung
Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitsmotivation
Verbesserung der Compliance der Mitarbeiter
Erhöhung der Konzentrations- und Denkfähigkeit in deren Folge weniger Fehler passieren
Erhöhte emotionale Bindung an das Unternehmen, weil es etwas Konkretes zum Wohle der Mitarbeiter tut
Insgesamt geringer Krankenstand
Verbesserung des Betriebsklimas.
Die genannten Maßnahmen haben alle einen langfristigen Charakter. Aus diesem Grunde muss die Sache professionell und ausdauernd fortgeführt werden. Je mehr mitmachen, desto besser. Deshalb geht es auch ohne Werbung und ohne positive Darstellung nicht. Das ist besonders am Anfang wichtig, bevor sich solch eine Maßnahme durch positives Feedback selbst trägt.
Selbstverständlich profitieren auch die Mitarbeiter von einem firmeneigenen Fitnesskonzept:
Die Angebote sollten kostenfrei sein.
Besonders positiv angenommen wird die Mitarbeit, wenn der Arbeitgeber einen bestimmten Anteil Freistellung von der Arbeitszeit ermöglicht.
Damit relativieren sich die hohen Kosten und der hohe Zeitaufwand für die Mitarbeiter auf ein akzeptables Maß.
Das Wohlbefinden und die Lebensqualität steigen.
Firmenfitness kann zum Treffpunkt von Betriebsangehörigen werden, um sich besser zu verstehen, auch über bestehende Hierarchien hinaus. „Klickenbildung“ jedoch sollte nicht stattfinden.
Entscheidend allerdings ist die spezielle persönliche Fitnessverbesserung, die je nach individuellem Bedürfnis erfolgen sollte, was nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Lebensbereichen gut ist.
Trainingskonzepte für Firmenfitness können z.B. zielgerichtet auf den Arbeitsalltag die Verbesserung der:
Ausdauer
Kraftausdauer
Kraft
Beweglichkeit
Schnelligkeit
Gleichgewichtsfähigkeit
Koordination
erstellt werden.
Ein wichtiges Prinzip von Funktionaltraining ist die Ausführung des Krafttrainings ausschließlich für die Muskelketten, die im Arbeitsalltag hauptsächlich beansprucht werden. Isoliertes Training von Einzelmuskeln sollte es in einem betrieblichen Konzept nicht geben. Ebenso sollte dafür gesorgt werden, dass Fortgeschrittene nicht negativ dominieren und den „Durchschnitts-Mitarbeiter“ vergrämen. Firmenfitness ist keine „Muckibude“! Beispiele kann man sich auch abgucken bei Feuerwehr, Polizei und der Bundeswehr, wo ähnliche Programme bereits länger existieren.
Steuerliche Aspekte bei Firmenfitness
Im Einkommenssteuergesetz ist die Förderung von Konzepten zur betrieblichen Gesundheitsförderung geregelt. Danach kann ein Unternehmen bis zu 500 € pro Mitarbeiter im Jahr steuerfrei investieren, wenn es bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielrichtung und Zertifizierung den Anforderungen den Regelungen der Paragrafen 20 und 20 b des Sozialgesetzbuches entsprechen.
Dort werden grundsätzlich die in der folgenden Aufzählung aufgeführten Angebote gezählt:
Bewegungsprogramme
Präventionsangebote, wie z.B. Suchtprävention
Ernährungskonzepte
Stressbewältigung.
Der Steuerfreibetrag kann auch höher sein als 500 €, wenn nachgewiesen wird, dass die Gesundheitsmaßnahme vorrangig aus eigenbetrieblichem Interesse durchgeführt wird. Das Finanzamt prüft solche Anträge.
Es handelt sich also hier um eine typische Win-Win-Situation. Die Unternehmer profitieren vom eigenen Fitnesskonzept und den Mitarbeitern geht es besser.